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Recht, Tipps

Es geht um die Wurst: Slowenien will Österreich die Käsekrainer verbieten, EU-Kommission muss entscheiden

©Wikipedia / Xavier Häpe

Wien. Der Europäischen Kommission liegt ein Antrag von Slowenien auf alleinige Unterschutzstellung der auch in Österreich verwendeten Bezeichnung „Krainer Wurst“ vor. Die Eintragung dieser Bezeichnung als geschützte Herkunftsbezeichnung für Slowenien würde bedeuten, dass z.B. an Wiens Würstelständen künftig keine Käsekrainer österreichischer Herkunft mehr verkauft werden dürften.

Gleich vier prominente österreichische Institutionen werfen sich dagegen in die Namensschlacht.

Konkret geht das Österreichische Patentamt mit Unterstützung von Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium und Veterinärmedizinischer Universität für das altbekannte Wurstprodukt auf die Barrikaden.

Mit Unterstützung des Österreichischen Patentamtes (ÖPA) wurde zwischen der Wirtschaftskammer (Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe), dem Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität Übereinstimmung erzielt, entsprechende Einspruchsgründe bei der EU-Kommission im Interesse Österreichs geltend zu machen, wobei die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe in Wien die Koordination der Einsprüche übernimmt, heißt es in einer Aussendung des Patentamts.

„Wäre enormer Absatzverlust“

„Die Aufhebung der Verwendungsmöglichkeit des Begriffs ‚Krainer‘ für österreichische Wurstwaren wäre für heimische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden. Deshalb unterstützt das Österreichische Patentamt jede rechtliche Bemühung, den geläufigen Namen dieses Produktes auch weiterhin für österreichische Produzenten zu erhalten, auch im Interesse der Konsumenten“, erklärt der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler.

Link: Österreichisches Patentamt

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