Wien. Wildtiere sind im Frühjahr oft Auslöser für schwere Autounfälle. So ereigneten sich 2011 in der ersten Jahreshälfe 42 Wildunfälle. 47 Menschen wurden verletzt, eine Person getötet.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt allerdings nicht bei jedem Wildtier eine Notbremsung, so der ÖAMTC.
Laut StVO darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. „Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden“, so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer in einer Aussendung.
Die Judikatur habe sich allerdings dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als „so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird“, so Hoffer.
Im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern gelte es aber vorausschauend zu fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug unbedingt ausreichend groß zu halten, so Hoffer.
Ist ein Wildtier in Sicht, sollte man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen.
Was tun nach dem Unfall
Ist ein Unfall mit einem Wildtier passiert, so ist für die Kasko-Versicherung eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls notwendig.
Das verletzte Tier sollte man prinzipiell nicht berühren, warnt der ÖAMTC. Und wer das Wild mitnimmt, kann sich wegen Diebstahl strafbar machen.
Link: ÖAMTC