Linz. Das Beratungsunternehmen LeitnerLeitner erinnert in seinem aktuellen Rundschreiben daran, dass Kosten für psychoanalytisches Berufscoaching als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Beruf eindeutig feststeht.
Dies ist der Fall, wenn die Behandlung berufsbezogenen Inhalts war, durch berufliche Faktoren ausgelöst wurde (Mobbing oder Bossing) und der Sicherung des Arbeitsverhältnisses diente.
Diese Voraussetzungen hat der Psychotherapeut zu bestätigen. Ansonsten können Psychotherapiekosten nur als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wofür aber ein steuerlicher Selbstbehalt (bis zu 12 % des Einkommens jährlich) gilt, heißt es in der Aussendung.
Link: LeitnerLeitner