Linz. Ein Nachlass von Bankschulden nach Betriebsaufgabe unter der Bedingung, dass ein bestimmter Prozentsatz der Schulden vollständig getilgt wird, führt zu nachträglichen betrieblichen Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetz (EStG).
Mangels Sanierungsabsicht handelt es sich dabei um keinen Sanierungsgewinn, so die Wirtschaftsprüfungs? und Steuerberatungsgruppe LeitnerLeitner.
Daher bestehe in Bezug auf das Einkommensteuergesetz (EStG) § 2 Abs 2b volle Steuerpflicht und auch der Verlustvortrag sei nur mit 75 % verrechenbar, heißt es in einer Aussendung.
Link: EStG (RIS)