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Recht, Tipps

Sonderregelung für Schönheitschirurgie: Allgemeinmediziner kritisieren Gesetzesentwurf

Wien. Die von Gesundheitsminister Alois Stöger geplante gesetzliche Sonderregelung der kosmetischen Chirurgie (ÄsthOpG) ist derzeit in Begutachtung. Der Entwurf sieht u.a. ein Werbeverbot für Vorher/Nachher-Fotos auf Homepages vor.

Da dies im benachbarten Ausland nicht Gesetz ist, ortet die Association of Aesthetic Practitioners (AAP) – eine Vereinigung von Allgemeinmedizinern, die kosmetisch-chirurgische Eingriffe durchführen – einen Wettbewerbsnachteil für österreichische Ärzte.

„Die geplante Zensur von Ärzte-Websites beeinträchtigt Patienten in ihrer Informationsfindung. Neue Hürden würden die Entscheidungsfreiheit der Patienten massiv einschränken“, kritisiert Karl-Georg Heinrich, Präsident der Association of Aesthetic Practitioners (AAP) und kosmetischer Chirurg aus Wien.

Heinrich bezieht sich in einer Aussendung auf § 8 „Werbebeschränkung und Provisionsverbot“ der geplanten Sonderregelung. Dort heißt es u.a., dass mit einer „bildlichen Darstellung der Wirkung des Eingriffs oder der Methode durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff“ außerhalb medizinischer Fachkreise nicht geworben werden darf.

Heinrich glaubt, dass eine derartige Werbebeschränkung Patienten verstärkt ins Ausland drängen würde, wo es ein derartiges Verbot von Vorher/Nachher-Fotos nicht gibt.

Hierbei sei auch zu bedenken, dass viele Behandlungen in Ländern wie Tschechien oder Ungarn kostengünstiger zu erhalten seien als in Österreich – was zu einem doppelten Wettbewerbsnachteil führe, so Heinrich.

„Unsachliche“ Bevorzugung der plastischen Chirurgen

Außerdem ortet Heinrich eine „unsachliche“ Bevorzugung der Fachärzte für Plastische Chirurgie: „Alle kosmetisch-chirurgisch tätigen Ärzte müssen sich die nötigen Kenntnisse in intensiven privaten Zusatzausbildungen aneignen, da öffentliche Ausbildungsspitäler keine hinreichende Ausbildung in allen kosmetischen Eingriffen bieten. Über die Kompetenz entscheiden einzig Fort- und Weiterbildung sowie Erfahrung. Die im Gesetz vorgesehene unsachliche Bevorzugung einer Facharztgruppe ist kontraproduktiv, weil dadurch diese Fachärzte ohne Qualifikationsnachweis sämtliche Schönheitseingriffe durchführen dürften“, so Heinrich.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 27. April 2012.

Link: Gesetzestext ÄsthOpG (Parlament)

Link: Association of Aesthetic Practioners (AAP)

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