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M&A, Recht

Schönherr berät Agrana bei der Gründung eines Joint Ventures mit Raiffeisen Ware Austria

Christoph Lindinger ©Schönherr

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Schönherr hat die börsennotierte Agrana beim Zusammenschluss ihrer im Bereich Fruchtsaftkonzentrat tätigen Tochtergesellschaft Agrana Juice Holding GmbH mit der Ybbstaler Fruit Austria GmbH, einem Tochterunternehmen der Raiffeisen Ware Austria (RWA), beraten.

Die EU-Kommission hat ihre Zustimmung zur Gründung des Joint Ventures am 4. April 2012 erteilt, wodurch die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für eine Finalisierung des Vorhabens gegeben sind. Das Closing ist für Anfang Juni 2012 geplant.

Das neugegründete Joint Venture mit dem Namen „Ybbstaler Agrana Juice GmbH“ wird seinen Firmensitz in Kröllendorf, Niederösterreich haben und über 14 Produktionsstandorte in sieben europäischen Ländern sowie in China verfügen, heißt es in einer Aussendung.

Der Geschäftsfokus der Ybbstaler Agrana Juice, deren Umsatz geschätzt bei rund 350 Millionen Euro jährlich liegen wird, soll sich auf Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtpürees und natürliche Aromen sowie auf Direktsäfte für die weiterverarbeitende Getränkeindustrie richten, heißt es.

Agrana wurde von Schönherr unter der Leitung von Christoph Lindinger (Partner Corporate/ M&A) und Georg Perkowitsch (Rechtsanwalt Corporate/M&A) sowie Hanno Wollmann, Volker Weiss und Christoph Haid (alle Partner Kartellrecht) in Zusammenarbeit mit den Büros in Kroatien und Serbien sowie der Türkei und der Ukraine beraten.

Gesellschaftsrechtlich und fusionskontrollrechtlich herausfordernd

Die Transaktion sei nicht nur gesellschaftsrechtlich komplex, sondern auch fusionskontrollrechtlich herausfordernd gewesen, so die Kanzlei. Das Joint-Venture werde der europäische Marktführer im Bereich von Apfelsaftkonzentraten sein.

Neben dem Genehmigungsverfahren in Brüssel wurden weltweit zusammenschlussrechtliche Genehmigungspflichten geprüft und die erforderlichen Genehmigungen eingeholt, darunter etwa in Kroatien, Mazedonien, Russland, Serbien und Ukraine sowie in der Schweiz und in der Türkei. Es seien in allen Ländern Freigaben ohne Verpflichtungszusagen erreicht worden, heißt es.

RWA wurde von der Anwaltssozietät bpv Hügel Rechtsanwälte vertreten.

Link: Schönherr

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