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Recht

EU setzt für Umsetzung der Erneuerbare Energie-Richtlinie erneut auf Schönherr

Bernd Rajal, Raluca Dirjan ©Schönherr

Wien/Brüssel. Die zentraleuropäische Rechtsanwaltskanzlei Schönherr leitete das Konsortium, das die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission dabei unterstützt, die Umsetzung der Richtlinie „Erneuerbare Energie“ in die nationalen Gesetzgebungen zu prüfen.

Schönherr wurde nun auch mit dem Folgeprojekt beauftragt, in dem die Umsetzung der Richtlinie in 15 ausgewählten Mitgliedstaaten geprüft werden soll. Auf dem Prüfstand steht dabei auch Österreich.

Das abgeschlossene Projekt „Best Practice für Erneuerbare Energie und Umsetzung der nationalen Aktionspläne in den 27 EU-Mitgliedstaaten“ unterstützt die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission dabei, die Umsetzung der Erneuerbare Energie Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten umfassend zu beurteilen.

Die Berichte des Konsortiums dienen der Kommission als Ausgangspunkt, um die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren zu evaluieren.

Diese betreffen jene Staaten, welche die Richtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Das Konsortium wurde von Schönherr angeführt und bestand weiter aus AF-Mercados EMI, CE Delft, Thomson Reuters Point Carbon und dem Ecologic Institute, heißt es in einer Aussendung.

Es versammelte 54 Energieexperten und Juristen aus ganz Europa unter der Führung von Markus Piuk und Raluca Dirjan (Schönherr). Bernd Rajal und Andreas Orator zeichneten für die Koordinierung des Schönherr-Teams in Österreich und CEE verantwortlich.

Das Projekt „Best Practice für Erneuerbare Energie und Umsetzung der nationalen Aktionspläne in den 27 EU Mitgliedstaaten“ wurde erfolgreich abgeschlossen.

Das neue Projekt

Schönherr – als Leiter des Konsortiums – wurde gemeinsam mit AF-Mercados EMI, CE Delft und dem Ecologic Institute nun von der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission auch mit dem Folgeprojekt „Fortschritte bei Erneuerbarer Energie und Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen sowie bei der Umsetzung der Erneuerbare Energie Richtlinie“ beauftragt.

Dieses behandelt die Evaluierung der „Best Practice für Erneuerbare Energie“. In dem neuen Projekt unterstützt das Konsortium die Kommission dabei, die Umsetzung der Erneuerbare Energie Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen ausgewählter Mitgliedstaaten zu prüfen.

Dabei handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Spanien und die Tschechische Republik.

Das Projekt dient der Kommission und der Generaldirektion zur Evaluierung, ob die Notwendigkeit zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten besteht.

Dies betrifft jene Länder, die die Richtlinie bisher noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.

Das Konsortium, angeführt von Bernd Rajal und Raluca Dirjan, besteht aus 30 Energieexperten und Juristen aus den entsprechenden Mitgliedstaaten.

Link: Schönherr

Link: Europäische Kommission

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