Wien. Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat in Abstimmung mit Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer die neue Smart-Meter-Verordnung erlassen.
Mit der umstrittenen Verordnung reagiert Österreich auf eine entsprechende EU-Vorgabe. Österreich setzt diese in einem Stufenplan um, der für die Netzbetreiber zunächst einen Einführungsgrad von zehn Prozent bis Ende 2015 und 70 Prozent bis Ende 2017 verpflichtend vorsieht. Bis Ende 2019 sollen es mindestens 95 Prozent sein.
„Damit regeln wir die Rahmenbedingungen für die Einführung von intelligenten Stromzählern in Österreich. Mehr Transparenz schärft das Kosten-Bewusstsein, erleichtert den Konsumenten das Stromsparen und kurbelt den Wettbewerb durch einfacheren Lieferantenwechsel an“, erklärt Mitterlehner.
Das Vorgehen basiert auf einer Kosten-Nutzen-Analyse von PricewaterhouseCoopers (PwC), wonach ein möglichst kurzer Einführungszeitraum kombiniert mit einer möglichst hohen Flächenabdeckung aus volkswirtschaftlicher Sicht die größten Vorteile bringe, heißt es in einer Aussendung.
Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen liege berechnet über einen Zeitraum von 15 Jahren bei insgesamt 3,6 Milliarden Euro, heißt es. Zudem soll es 6.000 Arbeitsplätze schaffen, so die Prognose.
Im europaweiten Vergleich spät
In vielen europäischen Ländern ist die von der EU vorgeschriebene Einführung von Smart-Metern schon in vollem Gange. In Schweden sind bereits fast 100 Prozent aller Stromzähler auf Smart-Meter umgestellt.
In Norwegen sollen alle Zähler bis 2016 umgestellt sein. In Italien wurde die flächendeckende Auslieferung im Vorjahr abgeschlossen, Frankreich plant einen Roll-out von mindestens 95 Prozent bis 2018, Spanien von 100 Prozent bis 2018. Großbritannien will ebenfalls nahezu 100 Prozent bis Ende 2019 erreichen.
In den vergangenen Jahren sind in Österreich knapp 200.000 von insgesamt rund 5,7 Millionen Zählern auf Smart Meter umgerüstet worden.
Vorgabe für die neuen Smart Meter im Sinne des Datenschutzes: Die Geräte und ihre Kommunikation sind nach anerkanntem Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten abzusichern. Es gelten hier die Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes.
Details zu technischen Anforderungen sowie Datenauslesung und Weitergabe von Smart Meters legt die Regulierungsbehörde E-Control fest. Das Format der nur nach Einwilligung des Kunden vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu übermittelnden Daten sowie der Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung der Verbrauchsinformationen sind Inhalt einer weiteren Verordnung der E-Control.
Die Datensysteme der Netzbetreiber sind in sich geschlossene Systeme, die nicht direkt mit dem Internet verbunden sind.
Weitere gesetzliche Regelungen geplant
Flankierende gesetzliche Regelungen sollen den Datenschutz weiter verbessern. Demnach ist geplant, dass der Netzbetreiber für seinen Gebrauch nur anonymisierte, aggregierte Verbrauchsdaten auslesen darf, die zur Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes erforderlich sind und damit überwiegende Interessen der Versorgungssicherheit betreffen.
Die Übermittlung von Kundenverbrauchsdaten durch den Netzbetreiber an den Verbraucher bzw. Stromlieferanten soll nur insoweit erfolgen dürfen, als dies auf einer freiwilligen Zustimmung des Kunden beruht oder der Erfüllung von Stromlieferverträgen dient, die eine Weitergabe dieser Daten benötigen.
Link: Wirtschaftsministerium