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Recht, Tipps

D.A.S. warnt vor Trend zu Schönheitsoperationen im Ausland: „Schon erste Streitfälle“

Ingo Kaufmann ©D.A.S.

Wien. Rechtsschutzversicherer D.A.S. erwartet, dass immer mehr Jugendliche künftig Schönheitsoperationen im benachbarten Ausland durchführen lassen, wenn in Österreich wie geplant strengere Vorschriften dafür eingeführt werden.

Bereits heute befürworte jeder Vierte Schönheits-OPs. Seit einigen Jahren verstärke sich der Trend, dass Kunden dabei immer jünger werden. Viele lassen sich auch bereits im Ausland operieren – und es gibt bereits Problemfälle, warnt D.A.S.

Der Gesetzgeber plant wie berichtet, Österreichs Jugendliche besser vor den Gefahren bei Schönheits-OPs zu schützen. Viele Jugendliche werden sich jedoch nicht durch neue Gesetze von ästhetischen Eingriffen abhalten lassen und vermehrt ins benachbarte Ausland ausweichen, so D.A.S. Österreich in einer Aussendung. „Anders gelagerte Rechtssysteme können dabei Jugendliche benachteiligen“, heißt es darin.

Grundsätzlich gilt: Schönheitsoperationen liegen in Österreich im Trend. So lassen sich jährlich rund 50.000 Frauen und Männer verschönern. Laut einer aktuellen Studie kann sich ein Viertel aller Österreicher einen Schönheitseingriff vorstellen. „Viele Konsumenten sind bereits Jugendliche. In TV-Formaten wird der Trend zur Schönheit vorgelebt und dadurch für Jugendliche erst salonfähig gemacht“, so D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann.

„Grundsätzlich ist es deshalb verständlich und begrüßenswert, dass der Gesetzgeber regulierend eingreifen möchte, um Jugendliche besser vor den Gefahren von Schönheits-OPs zu schützen“, so Kaufmann weiter.

Strengere Regeln

Das neue Schönheits-OP-Gesetz ist derzeit in der Begutachtungsphase und sieht vor, dass bei Jugendlichen unter 16 Jahren kosmetische Eingriffe grundsätzlich verboten werden. Unter 18-Jährige müssen eine psychologische Beratung nachweisen und benötigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Strengere Bestimmungen wird es im Bereich der Aufklärung über Nebenwirkungen und in der Werbung geben. So sind etwa künftig >Vorher-Nachher-Bilder< verboten.

Obwohl es keine offiziellen Zahlen darüber gibt, wie viele Österreicher in Nachbarländern einen ästhetisch-chirurgischen Eingriff vornehmen lassen, wird inoffiziell mit einer hohen Anzahl gerechnet, so die D.A.S. In Medienberichten sei von einer einzigen Agentur in Tschechien die Rede, bei der sich allein rund 1000 Österreicherinnen pro Jahr operieren lassen sollen. „Auch wir als Rechtsschutzversicherer sind jedes Jahr mit einigen Fällen konfrontiert“, so Kaufmann.

Als besondere Gefahr orte die D.A.S, dass Geschädigte im Falle von Komplikationen nach einer Operation im Ausland deutlich benachteiligt sind. „Neben Sprachbarrieren und der räumlichen Distanz gibt es unterschiedliche Rechtsordnungen, die die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren. Hinzu kommt, dass diese im Ausland geltend zu machen sind. Auch für Untersuchungen beim Sachverständigen und zu Gerichtsterminen, muss man daher ins Ausland reisen. Falls überhaupt ein Schmerzengeld zugesprochen wird, kann dieses deutlich niedriger sein als in Österreich“, erklärt Kaufmann.

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung biete grundsätzlich bereits seit vielen Jahren in ihrem Schadenersatz-Rechtsschutz auch Deckung für rechtliche Probleme rund um Schönheitsoperationen. Man begleite dabei die Kunden im Schadenfall auch ins Ausland. Gesellschaftliche Entwicklungen würden laufend beobachtet; dazu gehöre etwa auch Mobbing, Stalking und ähnliches, für das man ebenfalls standardmäßig Rechtsschutzdeckung biete.

Link: D.A.S.

 

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