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Recht, Tipps

ÖAMTC: Viele EU-Länder vereinfachen Einreisebestimmungen für Urlaube mit Haustieren

©ÖAMTC

Wien. Seit Jahresbeginn ist das Reisen mit Haustieren in der EU einfacher. Für die Einreise von Hunden und Katzen nach Großbritannien, Irland, Malta und Schweden ist kein Bluttest auf Tollwut-Antikörper mehr notwendig.

Es genügt das Standard-Reisedokument für Haustiere in der Europäischen Union – der EU-Heimtierausweis. Eine Bandwurm-Behandlung ist in Großbritannien, Irland und Malta aber weiterhin verpflichtend vorgeschrieben, erklärt der ÖAMTC.

Im EU-Heimtierausweis ist vermerkt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Der Chip erleichtert die Identifizierung von entlaufenen oder zurückgelassenen Tieren.

In Europa müssen damit nur noch für Reisen in die Nicht-EU-Staaten Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Ukraine Tollwut-Antikörper-Bluttests durchgeführt werden. „Ohne gültigen Test kann es zu Problemen bei der Rückreise nach Österreich kommen“, erklärt ÖAMTC-Touristiker Jan Stirnweis.

In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und Serbien muss außerdem ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn man nur auf der Durchreise durch diese Länder ist.

Schweden verzichtet seit Jahresbeginn neben dem Bluttest auch auf die Bandwurm-Behandlung bei Hunden. „Die skandinavischen Nachbarn Finnland und Norwegen sowie die Länder Großbritannien, Irland und Malta verlangen diese Behandlung aber nach wie vor“, erklärt Stirnweis. Sie muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.

Vorschriften der Verkehrsmittel beachten

Bei einer Reise mit Eisenbahn, Flugzeug oder Schiff muss allerdings weiter bedacht werden, dass es unter Umständen besondere Transportvorschriften gibt, die man bei der jeweiligen Gesellschaft erfragen kann.

Link: ÖAMTC

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