Wien. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der Fremdkapitalzinsabzug bei konzerninternen Beteiligungserwerben ausgeschlossen. Mangels Übergangsbestimmung gilt die Neuregelung auch für Zinsen für vor 2011 fremdfinanziert erworbene Kapitalanteile im Konzern.
Ob hierdurch eine Verletzung des Vertrauensschutzes vorliegt, hatte der VfGH aufgrund einer Beschwerde zu entscheiden – und sieht keine Verfassungswidrigkeit.
Begründet wird die Entscheidung des VfGH laut einer Aussendung von Deloitte u.a. mit folgenden Argumenten: Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei der Gesetzgeber nicht gehindert, die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungsaufwendungen bei Beteiligungserwerben für die Zukunft zur Gänze zurückzunehmen bzw. einzuschränken, sofern sachliche Gründe vorliegen.
Die Vermeidung von unerwünschten, steuerlich motivierten Gestaltungen in Konzernen sei dabei grundsätzlich als sachliches Motiv anzusehen, heißt es weiter. Und auch wenn die Abzugsfähigkeit die Entscheidung für den Anteilserwerb beeinflusst hat, betreffe die Einschränkung Vorgänge innerhalb eines Konzerns.
Link: VfGH
Link: Deloitte