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Recht

Arge Daten setzt auf Datenschutz als Waffe gegen Vorratsdatenspeicherung: Direkt zum EuGH

Wien. Die Arge Daten sieht sich in der Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung in Österreich um einen ersten Erfolg reicher: Das Verkehrs- und Technologieministerium BMVIT hat nach anfänglicher Weigerung nun eine Liste der speicherpflichtigen Telekom- und Internetanbieter veröffentlicht. Allerdings bestehen weiterhin Unklarheiten, meint die Arge Daten.

Man rät nun den Bürgern, bei ihrem Anbieter nachzufragen, welche Daten tatsächlich auf Verdacht gespeichert werden. Von den Vorratsdaten sollte eine Löschung verlangt werden. Weigert sich der Provider unter Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung, führe der Weg über eine Datenschutz-Beschwerde direkt zum EuGH, so die Arge Daten.

Werde die Löschung verweigert, stehe den Betroffenen nämlich der Weg offen zur Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzkommission (DSK) und damit letztlich zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Die Arge will alle Betroffenen dabei unterstützen, heißt es jedenfalls.

Arge-Chef Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: „Bei der Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefondaten, der präventiven Verdächtigung aller österreichischen BürgerInnen als Kriminelle, handelt es sich um den schwersten flächendeckenden Grundrechtseingriff der zweiten Republik.“

Noch immer herrsche überdies Unklarheit, wer tatsächlich speicherpflichtig ist. Die vom BMVIT veröffentlichte Liste sei nämlich nicht rechtsverbindlich, sondern habe bloß „informativen“ Charakter. Daher gebe es Anbieter, die die Vorratsdatenspeicherung bei der DSK gemeldet haben, aber nicht speicherpflichtig sind – und umgekehrt viele, die nicht gemeldet haben, obwohl sie speicherpflichtig sind.

Direkter ist besser?

Für Zeger ist der Grundrechtsschutz in Sachen Vorratsdatenspeicherung das vordringliche Anliegen. Der geplante Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung des Gesetzes sei zwar ein Weg, werde aber „doch einige Zeit in Anspruch nehmen“. Ein direkter Weg sei ein Löschungsantrag beim Telekom- und Internetanbieter.

Wird dieser verweigert, dann müsse sich die Datenschutzkommission mit dem Thema beschäftigen und habe die Möglichkeit, direkt beim EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung prüfen zu lassen.

Für Justizministerin Beatrix Karl ist die seit 1. April 2012 geltende österreichische Version der Vorratsdatenspeicherung ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Strafverfolungsbehörden und dem Datenschutz.

Link: Arge Daten

 

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