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Recht, Tipps

Ministerin Karl hat im Streit um Urheberrecht Verständnis für alle Seiten: Reformvorschläge erst 2013

Beatrix Karl © BMWF Christian Jungwirth

Wien. Österreichs Justizministerin Beatrix Karl zeigt beim heißen Thema Urheberrecht Verständnis für alle Reformwünsche – sowohl was Rechteinhaber wie auch Internet-Lobby betrifft.

Die Gerichte, bei denen bereits zahlreiche Fälle anhängig seien, dürfen hier nicht allein gelassen werden, so Karl – die freilich Reformvorschläge erst im Frühjahr 2013 präsentieren will. Dabei strebe sie sowohl den Schutz der Urheber vor illegalen Downloads an wie auch den der User vor massenweiser Kriminalisierung.

Bei der Bezirksgerichtsreform sicherte Karl in der Fragestunde des Bundesrats – bekanntlich die Länderkammer des österreichischen Parlaments – die Einbindung der Betroffenen in den Regionen zu.

Wichtig seien ihr bei der Gerichtsreform die Verbesserung der Qualität der Arbeit, die Verbesserung des Kunden- und Bürgerservice sowie die Gewährleistung einer lückenlosen Sicherheit, so Karl; in den Bundesländern hat es gegen die Zusammenlegung von Standorten bekanntlich heftigen Widerstand gegeben.

Mehr oder weniger?

Auf die Frage von Bundesrat Magnus Brunner (ÖVP Vorarlberg) nach dem Schutz des geistigen Eigentums einerseits und zur Freiheit im Internet andererseits antwortete Karl laut Parlinkom, dass die Diskussion hier ziemliche Dynamik gewonnen habe, wobei es sehr unterschiedliche Positionen dazu gibt. Zu Fragen des Urheberrechts und des Schutzes von geistigem Eigentum habe auch eine Enquete im ÖVP-Klub stattgefunden, in der vor allem die Urheber und Künstler für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen an die modernen Anforderungen eingetreten sind, heißt es.

Im Moment sehe es so aus, dass vor allem die Gerichte gefordert sind, Antworten auf die bestehenden Probleme zu finden, da sehr viele Verfahren im Laufen seien. Diese Fragen können aber nicht allein der Gerichtsbarkeit überlassen werden, so Karl. Die Politik müsse sich damit auseinandersetzen, ob die den Rechteinhabern zur Verfügung stehenden Instrumente überhaupt ausreichen bzw. ob die Nutzung bestehender Ansprüche nicht zu unverhältnismäßigen Folgen führt.

In der Öffentlichkeit müsse zudem ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Eigentum nicht nur etwas ist, dass man angreifen kann, sondern dass es auch ein geistiges Eigentum gibt, das ebenso den entsprechenden grundrechtlichen Schutz verdient.

ACTA missverstanden?

Auch bei der intensiven Diskussion um das multilaterale Handelsabkommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) habe sich gezeigt, wie sehr hier die Meinungen auseinandergehen. Dabei sei es den Gegnern des Urheberrechtes gelungen, ein Abkommen als Bedrohung für Demokratie und Menschenrechte darzustellen, obwohl dieser Vertrag über die europäischen Standards der Rechtsdurchsetzung bei geistigem Eigentum nicht hinausgeht, so die Justizministerin.

Das primäre Ziel von ACTA wäre es gewesen, den Rechtsbestand in diesem Bereich auch auf Entwicklungsländer auszudehnen, sodass etwa österreichische Urheber auch in diesen Staaten einen Schutz ihrer Werke genießen, so Karl. Sie begrüße es jedoch, dass die Materie nun vom Europäischen Gerichtshof geprüft wird; grundsätzlich spreche von österreichischer Seite dann nichts dagegen, das Abkommen zu unterschreiben.

Die Bundesministerin hielt zudem fest, dass es bei der Verschärfung des Urheberrechts und eines besseren Schutzes des geistigen Eigentums nicht um die Kriminalisierung des einzelnen privaten Nutzers geht. Es sollen aber rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Urheber vor gewerbsmäßigem Gratisdownload im Internet schützen, betonte die Justizministerin.

Sie führe darüber auch schon Gespräche mit Kulturministerin Claudia Schmied, damit bis etwa Frühjahr 2013 entsprechende Vorschläge zur Änderung des Urheberrechts ausgearbeitet werden können. Auf eine Zusatzfrage betreffend die Leerkassettenabgabe informierte Karl, dass die Erträge daraus stark zurückgegangen seien, weil kaum mehr Leerkassetten gekauft würden. Es müsste daher eine den neuen Gegebenheiten angepasste Fortentwicklung dieser Regelung überlegt werden.

Gegen Bestechung

Bei der Ausarbeitung des neuen Korruptionsstrafrechts gehe es ebenfalls sehr stark um Bewusstseinsbildung, so Karl. Das bestehende Korruptionsstrafrecht sei ihrer Ansicht nach zwar gut, aber einige Lücken müssten noch geschlossen werden. Daher habe ihr Ressort einen neuen Vorschlag ausgearbeitet, mit dem u.a. acht von zehn „GRECO-Empfehlungen“ umgesetzt werden. GRECO ist die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, die 1999 eingerichtet wurde und derzeit 49 Mitgliedstaaten umfasst.

Karl kam sodann auf die konkreten Inhalte des neuen Entwurfs zu sprechen, der etwa eine Ausweitung der Strafbarkeit im Inland (z.B.: ein Österreicher besticht einen ausländischen Amtsträger im Ausland) beinhaltet. Außerdem gehe es darum, eine Lücke im Zusammenhang mit der so genannten Abgeordnetenbestechung zu schließen. Die Abgeordneten sollen daher voll in den Amtsträgerbegriff aufgenommen werden, erläuterte die Ressortchefin.

Künftig soll das Korruptionsstrafrecht auch für Mitarbeiter und Organe von öffentlichen Unternehmen gelten. Weitere Änderungen betreffen Verschärfungen im Bereich der Privatkorruption und des so genannten „Anfütterns“. Bei Letzterem gehe es darum, dass man geringfügige Vorteile annehmen kann, wobei im Gesetz aber kein fixer Betrag genannt sei. Außerdem werde klar festgelegt, dass Repräsentationsaufgaben natürlich weiterhin wahrgenommen werden dürfen. Karl zeigte sich zuversichtlich, dass der Entwurf noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen wird.

Zur Bekämpfung des Menschenhandels plane sie, zur Umsetzung einer EU-Richtlinie einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sowohl Strafverschärfungen als auch eine Ausweitung des Tatbestands vorsieht. So soll etwa die Grundstrafdrohung von drei Jahren auf bis zu fünf Jahre, bei minderjährigen Opfern auf ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Der Tatbestand soll auch dahin ausgeweitet werden, dass Menschenhandel zum Zweck der Ausnützung zur Bettelei sowie zur Begehung strafbarer Handlungen ausdrücklich als Fälle von Menschenhandel definiert werden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt werde auch die Zwangsheirat neu zu regeln sein, so Karl.

Link: Parlinkom

 

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