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Recht, Tipps

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig – laut Gutachten am Juristentag

Walter Berka ©Uni Salzburg

Linz. Walter Berka, Professor für Verfassungsrecht an der Uni Salzburg, legte heute im Rahmen des 18. Österreichischen Juristentages in Linz ein Verfassungsgutachten über die mit 1. April in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung vor. In seinem Gutachten ortet Berka massive Widersprüche zwischen Vorratsdatenspeicherung und dem österreichischen Verfassungsrecht.

Seine Bedenken richten sich nicht so sehr gegen die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, als gegen die Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.

Bedenken äußert Berka in seinem Gutachten in erster Linie gegen die „defizitäre“ Ausgestaltung des Rechtsschutzes der Menschen, deren Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Anlass für die Dauer von sechs Monaten gespeichert und von der Polizei und Justiz abgerufen werden können, heißt es in einer Aussendung.

„Stellt Rechtsstaat vor Bewährungsprobe“

„Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe“, so Berka in seinem Gutachten.

Berka merkt weiters an, dass die Privatsphäre des Menschen heute in einem Maß wie nie zuvor „in Bedrängnis“ geraten sei. Das klassische Datenschutzrecht befinde sich in einer Krise und sei immer weniger in der Lage, den Einzelnen vor dem „Datenhunger“ der großen Informationskonzerne oder der staatlichen Verwaltung zu schützen, heißt es.

Berka plädiert für eine Rekonstruktion des Grundrechts auf Datenschutz, damit dieses seine Funktion als „Schutzschirm vor einem Missbrauch von Information“ erfüllen kann.

Der 18. Österreichische Juristentag findet vom 10. bis 12. Mai 2012 in Linz statt.

Link: Juristentag

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