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Personalia, Recht

Fünf-Jahres-Jubiläum für Torggler Rechtsanwälte: Neugründung nach Ausscheiden bei Schönherr

Hellwig Torggler ©Torggler

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Torggler Rechtsanwälte feiert 5-jähriges Jubiläum: Gegründet wurde sie 2007 vom Schiedsgerichts-, Unternehmens- und Stiftungsrechtsexperten Hellwig Torggler, der nach altersbedingtem Ausscheiden aus der Großkanzlei Schönherr selbst unter die Kanzleigründer ging.

Das heute 4-köpfige Anwaltsteam der Kanzlei setzt neben Schiedsgerichtsbarkeit und Litigation vor allem auf das Unternehmens- und Privatstiftungsrecht, Nachlassplanung und weitere wirtschaftsnahe Rechtsgebiete, wie es heißt. 

In nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren sind die Torggler-Anwälte sowohl als Schiedsrichter wie Parteienvertreter tätig. Torggler selbst war durch mehrere Jahre Mitglied des Internationalen Schiedsgerichtshofs der ICC in Paris und dessen Vizepräsident. Partner Markus Schifferl wurde unlängst in das Beratergremium der Young Austrian Arbitration Practitioners (YAAP) gewählt.

Die Kanzlei hat darüber hinaus neulich auch ein Team von jungen Juristen der Uni Wien bei der „International Commercial Mediation Competition“ gesponsert, das immerhin bis ins Achtelfinale vordrang. Weiters unterstützt man am Juridicum u.a.  das Training für die Teilnehmer österreichischer Studententeams an dem jährlich in Wien stattfindenden Vis Moot Court (einem Wettbewerb, bei dem an die 250 Teams aus aller Welt um den Sieg in einem fingierten Schiedsgerichtsprozess kämpfen). Partner der Kanzlei haben sich für diesen Bewerb wiederholt als Schiedsrichter zur Verfügung gestellt, Partnerin Friederike Schäfer fungierte darüber hinaus auch als Schiedsrichterin bei einem ähnlichen Bewerb in Peking, heißt es weiter.

Und man engagiert sich für Wien als Schiedsort für internationale Schiedsgerichtsverfahren: Dabei geht es um weltweite Präsenz und interessante neue Rechtsstreitigkeiten. Denn Geschäftspartner können den Standort eines Schiedsgerichts frei vereinbaren, wobei als solcher oft ein neutraler Boden wie Wien gewünscht wird.

Viele Staaten haben sich mittlerweile in zwischenstaatlichen Verträgen über den Investitionsschutz von Unternehmen der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen; die Anzahl der Auseinandersetzungen ist auch auf diesem Gebiet im Zunehmen.

Torggler sieht weiteres Potential etwa auf dem Gebiet der Sport-Schiedsgerichtsbarkeit, für die es bereits eine Institution in der Schweiz gibt und wo sich in Österreich Innsbruck als möglicher Standort anbiete.

Im Vorstand des Stiftungsverbands

Höchst aktiv ist Torggler Rechtsanwälte auch im Stiftungsrecht. So sitzen der Kanzlei-Gründer und der Managing Partner Reinhard Kautz in diversen Stiftungsvorständen und -beiräten. Torggler ist auch Vorstandsmitglied im Verband Österreichischer Privatstiftungen (VÖP).

Ein aktuelles Thema sei das Bestreben mancher Stifter und ihrer Stiftungen, mit ihren Vermögen in andere Länder auszuweichen: Durch zahlreiche Änderungen von Steuergesetzen wurde das ursprünglich günstige Steuerrechtsregime der Privatstiftungen stetig verschlechtert und zudem durch wenig stifterfreundliche Rechtsprechung die Herstellung einer für Familienprivatstiftungen geeigneten Organisationsstruktur erschwert, wie es in der Kanzlei heißt.

Reinhard Kautz erläutert, dass dieser negative Trend mit dem Abbau steuerlicher Vergünstigungen begonnen habe; dazu sei in letzter Zeit auch die Sorge um die langfristigen Einflussmöglichkeiten der Stifter und der familienangehörigen Begünstigten gewachsen. Kautz: „Das hat die Stifter zunehmend verunsichert, deren Ziel es ja vor allem ist, ihr Unternehmen bzw Vermögen durch deren Einbringung in Privatstiftungen langfristig zum Nutzen ihrer Familien und der Allgemeinheit zu erhalten“. Torggler: „So manche überlegen, wie sie angesichts dieser Situation ihr Vermögen aus der Stiftung wieder herausbekommen.“

Unter bestimmten Voraussetzungen sei dies für im Ausland ansässige Stifter durch Ausnützung gewisser Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen steuergünstig möglich.

Ringen um Novelle zum Stiftungsgesetz

Um Privatstiftungen wieder attraktiver zu machen, betreibt der VÖP eine weitere Novelle zum österreichischen Privatstiftungsgesetz (PSG), das ja zuletzt erst 2011 – aus Sicht des Verbands aber nicht ausreichend – novelliert worden war. Einer der wesentlichsten Punkte, um die es laut Torggler jetzt geht, sei die Zulässigkeit der Besetzung von Stiftungsorganen mit Personen, die den Familieneinfluss auf das gestiftete Vermögen wahren können: Im Fokus stehen dabei laut Torggler Kontrollorgane wie etwa ein Stiftungsbeirat.

Die Tendenz der Rechtsprechung gehe dahin, auf solche Organe die Regelungen für Aufsichtsräte analog anzuwenden, obwohl solche im Gesetz nur für ganz andere Konstellationen zwingend vorgesehen seien. Durch die Novelle soll nun klargestellt werden, dass eine solche analoge Anwendung unzulässig ist.

Auf dem Gebiet des Unternehmensrechts sehen Torggler und Kautz den Schwerpunkt ihrer Kanzlei in der Betreuung und Umstrukturierung großer Familienunternehmen. Außerdem sitzt Torggler im Aufsichtsrat verschiedener Unternehmen wie Andritz, A.S.A. und Mondi.

Link: Torggler Rechtsanwälte

 

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