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Bildung & Uni, Recht

Wenn der geschiedene Ehegatte erbt: Fallen im Erbrecht durch das iFamZ beleuchtet

Martin Schauer ©Linde

Wien. Es ist gang und gäbe, dass ein Ehegatte den anderen zum Testamentserben einsetzt. Solange die beiden verheiratet sind und bleiben, treten kaum (juristische) Zweifelsfragen auf, heißt es in einer Aussendung des Linde Verlags. Was aber gilt, wenn die Ehe längst geschieden ist und der Erblasser stirbt, ohne sein Testament geändert zu haben?

Hier kommen die Juristen ins Spiel: Ist der Ex-Ehegatte weiter erbberechtigt? Laut OGH durchaus, so der Verlag. 

Dieses Ergebnis mag – nicht nur auf den ersten Blick – verwundern und schafft, wie Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer in seinem Beitrag in der iFamZ 3/2012 anschaulich zeigt, eine Fülle an praktischen Beweisproblemen, heißt es weiter.

Im aktuellen iFamZ-Heft werde geschilert, welchen alternativen Lösungsweg Schauer nach kritischer Analyse der Rechtsprechung vorschlägt.

Die iFamZ – Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht erscheint sechsmal jährlich im Linde Verlag und berichtet über das gesamte Familienrecht inkl. Rechtsfürsorge, Erbrecht und internationaler Aspekte. Schriftleiter ist Oberstaatsanwalt Peter Barth (Zivilrechtssektion des BMJ).

Link: Linde Verlag

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