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Recht

Reform der Verwaltungsgerichte im Parlament beschlossen: 120 Behörden werden aufgelöst

Wien. Die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat einstimmig den Nationalrat passiert: Ab 1. Jänner 2014 wird es ein so genanntes „9+2-Modell“ geben. Das bedeutet: je ein Landesverwaltungsgericht erster Instanz in den neun Bundesländern und zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund – ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Damit wird der administrative Instanzenzug in Verwaltungssachen weitgehend abgeschafft; mit der neuen Struktur werden unter anderem die Unabhängigen Verwaltungssenate, der Unabhängige Finanzsenat, das Bundesvergabeamt und zahlreiche sonstige weisungsfreie Sonderbehörden ersetzt.

Insgesamt kommt es zur Auflösung von 120 Behörden. Laut den Regierungsparteien handelt es sich um die größte Verwaltungsreform seit 92 Jahren.

Dem Bericht des Verfassungsausschusses, der dem Beschluss zugrunde lag, sind acht Entschließungen angeschlossen, die teils einstimmige, teils mehrheitliche Zustimmung der Fraktionen fanden, berichtet Parlinkom.

Unter anderem wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 20. Juni Vorschläge zur Einführung einer Gesetzesbeschwerde durch Verfahrensparteien auszuarbeiten und dem Nationalrat bis Ende März 2013 über die organisatorischen und legistischen Vorbereitungen der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu berichten.

 „Die Größte seit 1920“

„Die größte Verwaltungsreform seit 1920“, so bezeichnete SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Bereits vor 25 Jahren habe die Debatte über Verwaltungsgerichte begonnen und sei jährlich weitergeführt worden. Es ergebe sich nun ein zweistufiger Instanzenzug mit unabhängigen RichterInnen in Verwaltungssachen, so Wittmann. Diese Struktur schaffe größere Rechtssicherheit für die Bevölkerung und mehr Bürgernähe und sei außerdem internationaler Standard.

Aufgrund des großen Umfangs der Novelle – 800 Gesetze seien davon betroffen – werde die Novelle erst 2014 in Kraft treten.

Auch ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl bezeichnete den Beschluss als die größte Verwaltungsreform in Österreich seit 1920.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (FPÖ) hielt in seiner Wortmeldung fest, dass das Verwaltungsrecht stets ein besonderes Anliegen des Dritten Lagers gewesen sei. Er zeigte sich zufrieden, dass die Anregung der Freiheitlichen, dem Verwaltungsgerichtshof neben der kassatorischen auch eine reformatorische Kompetenz zu übertragen, umgesetzt wurde. Das bedeute, dass man sich jährlich einige hundert Verwaltungsverfahren ersparen werde, was eine deutliche Einsparung und Verwaltungsentlastung bringe. Durch Abänderungsanträge habe der Ausschuss wichtige Änderungen erreicht, wie etwa eine Erleichterung des Gesetzesprüfungsbeschwerde. Das schaffe mehr Rechtsschutz.

Auswirkungen in vielen Bereichen

Abgeordnete Daniela Musiol von den Grünen zeigte sich ebenfalls erfreut, dass ein jahrzehntelanges Projekt nun mit Beteiligung aller Fraktionen umgesetzt werde. Es handle sich um eine sperrige Materie, die aber von großer Bedeutung sei. Einsprüche gegen einen Bescheid können nun bei den neun Landesverwaltungsgerichten und den zwei Bundesverwaltungsgerichten erhoben werden. Den Grünen sei es wichtig gewesen, dass die Unabhängigkeit der Gerichte und eine sinnvolle Kompetenzaufteilung gegeben sind. In diesem Sinne hätten sie sich zu dem im Kern guten Gesetzesentwurf geäußert.

Als besonders erfreulich hob Musiol hervor, dass im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein werde und so eine Zersplitterung der Rechtsprechung in diesem wichtigen Bereich vermieden wurde. Erfreulich sei auch, dass die Autonomie der Universitäten abgesichert wurde.

Ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag solol die Aufgaben bestehender unabhängiger Verwaltungsbehörden, die bislang noch nicht den neuen Behörden zugewiesen wurden, ebenfalls einbeziehen.

Link: Parlinkom

 

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