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Steuer, Tipps

Deloitte: Erträge aus Beteiligungen am „Bürger-Solarkraftwerk“ können Steuerfolgen haben

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Wien. Bürger-Kraftwerke sind im Trend: So errichtet die Wien Energie GmbH eine Reihe von Solarkraftwerken und bietet  Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen, indem sie Solarpaneele erwerben und an Wien Energie zurückvermieten.

Sollte man dadurch den Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro pro Jahr überschreiten, können sich aber Steuererklärungspflichten ergeben, so Deloitte.

Wien Energie errichtet, plant und betreibt die Photovoltaik-Anlage, speist den Ökostrom in das eigene Stromnetz ein und trägt sämtliche sonstige Aufwendungen. Mit dem Projekt soll der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden.

Private Investoren können sich mit einem Beitrag von 475 Euro für ein halbes Paneel oder 950 Euro für ein ganzes Paneel beteiligen und erhalten eine jährliche Vergütung von 3,1% des investierten Betrages.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Nach Ende der Lebensdauer der Anlage – nach etwa 25 Jahren – kauft Wien Energie die Photovoltaik-Module um den ursprünglichen Beteiligungsbetrag von den Investoren zurück.

„Sale-and-Lease-Back“-Modell

Das Projekt ist als „Sale-and-Lease-Back“-Modell konzipiert – der Investor erwirbt das Paneel von Wien Energie, welche es wiederum mietet, heißt es in einer Ausssendung von Deloitte.

Bei „Sale-and-Lease-Back“ Modellen vertrete die österreichische Finanzverwaltung die Ansicht, dass der Leasinggegenstand unter bestimmten – in den Einkommensteuerrichtlinien angeführten Fällen – weiterhin dem Verkäufer und Leasingnehmer zuzurechnen ist, heißt es.

Dies solle hier der Fall sein, da in weniger als 40% der Nutzungsdauer sämtliche Investitionskosten abgedeckt werden (Rückkauf zum Beteiligungsbetrag). Wirtschaftlich betrachtet liege daher ein Darlehensverhältnis vor (Privatdarlehen des Investors an Wien Energie).

Auch umsatzsteuerlich solle ein Darlehen vorliegen, sodass die Transaktion ohne Anfall von Umsatzsteuer abgewickelt werden kann.

Keine KESt, sondern progressiver Tarif

Die jährlichen Vergütungen aus den Solarpaneelen stellen Zinsen aus einem Privatdarlehen dar, die nicht dem 25%igen KESt-Abzug sondern dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, so Deloitte.

Nichtselbständige Berufstätige und Empfänger einer Pension dürfen in Österreich 730 Euro pro Jahr dazuverdienen, ohne diesen Zusatzverdienst dem Finanzamt melden zu müssen (sogenannter “Veranlagungsfreibetrag”).

Wenn dieser Betrag überschritten wird, ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Sollte man neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften (z.B. aus “echten” Dienstverhältnissen, Alterspension) weitere Einkünfte haben und gemeinsam mit den Vergütungen aus der Beteiligung am Solarkraftwerk den Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro pro Jahr überschreiten, können sich somit Steuererklärungspflichten ergeben, erklärt Deloitte.

Link: Deloitte

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