Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt einen Anleger bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Vermittler des Vorsorgeproduktes „Pro Futura Vorsorgeplan“.
Der Vermittler soll die Kombination aus Fremdwährungskredit und ausländischen Lebensversicherungen als sicherer dargestellt haben als sie ist, so die Konsumentenschützer. Das OLG Graz hat nun die Schadensansprüche in zweiter Instanz bestätigt.
Die Gewinnprognose soll bei einer Eigenleistung von 5.000 Euro nach zwanzig Jahren einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro versprochen haben, heißt es seitens des VKI.
„Unrealistisch“ und eine „Fiktion“
Dies sei „unrealistisch“ und eine „Fiktion“, so das Urteil des Gerichts. Der Vermittler wurde für alle daraus entstehenden Schäden haftbar gemacht. Das Oberlandesgericht Graz hat dies nun bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Link: VKI