Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

VKI-Version von Wikileaks laut Gutachten in Österreich legal – trotzdem bleibt VKI-Leaks auf Eis

Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Frühjahr ein sicheres Portal für Whistleblower gestartet. Frei nach Wikileaks sollte „VKI-Leaks“ spannende Informationen aus der Finanzbranche sammeln – doch nach Klagsdrohungen der Wirtschaftskammer wurde es im März stillgelegt.

Der VKI legt nun ein Rechtsgutachten des Strafrechtsexperten Univ. Prof. Richard Soyer vor, wonach auch in Österreich Whistleblower-Portale unter gewissen Umständen erlaubt sind. Auf Eis bleibt das Portal dennoch: „Es war ein Testversuch des Konsumentenschutzministeriums, hat aber wenig Resonanz gefunden“, sagt VKI-Rechtsexperte Peter Kolba.

Der VKI hatte auf seinem Rechtsportal www.verbraucherrecht.at einen gesicherten Zugang für Whistleblower geschaffen, damit diese dem VKI dort anonym Insider-Informationen zukommen lassen konnten. Musterbeispiel für eine solche Einrichtung ist die Wikileaks-Plattform von Julian Assange.

„Wir freuen uns über Meldungen“, sagte VKI-Rechtschef Kolba damals – wobei er freilich nicht an Informationen aus US-Regierungsstellen, sondern an „die praktischen Gefahren in einem Finanz-Struktur-Vertrieb, die Tücken von Finanzprodukten oder auch die Unterschiede zwischen Werbung und Produkt“ dachte – konkret also an „Informationen aus der Finanzwelt, die für den VKI hohen Wert haben, wenn sie – von Insidern (Whistleblowern) – vertraulich und rasch zugespielt werden.“

Doch Wolfgang Göltl, Obmann des Fachverbands der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) reagierte darauf mit einer Aussendung, wonach VKI-Leaks eine „Aufforderung zu strafbaren Handlungen“ und eine illegale Kampfansage an die Finanzdienstleister sei.

Die WKO legte außerdem ein Gutachten des Universitätsprofessors Nicolas Raschauer vor, der „eine strafrechtlich relevante Aufforderung zu gesetzwidrigem Verhalten“ ortete, weil durch VKI-Leaks Mitarbeiter aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Bruch ihrer Verschwiegenheitspflicht bestimmt werden sollen; letztere ist dem Bankgeheimnis der Bankmitarbeiter nachgebildet, eine Verletzung ist ein Straftatbestand. Auch eine Verletzung der (übrigens für alle Unternehmen gültigen) Datenschutzpflicht durch die Whistleblower wurde gewittert.

Missstände unterliegen nicht dem Datenschutz

Der VKI nahm VKI-Leaks daraufhin vom Netz, gab aber seinerseits beim Strafrechtsexperten Richard Soyer ein Gegengutachten in Auftrag. Soyer kommt darin zu dem Schluss, dass der VKI per VKI-Leaks keineswegs zur Verletzung des Finanzdienstleister- bzw. Bankgeheimnisses aufgerufen hat. Dem VKI ging es nämlich um generelle Misstände und nicht darum, konkrete Daten zu Einzelkunden zu erfahren (die vom Bankgeheimnis und Datenschutz konkret geschützt sind).

Prinzipiell hat der VKI daher jederzeit das Recht, ein solches Projekt zu initiieren, so VKI-Rechtschef Kolba gegenüber Recht.Extrajournal.Net; basierend auf dem Soyer-Gutachten hätte das auch jeder andere, der an Informationen zur Aufdeckung bzw. Verhinderung von Straftaten interessiert ist. Der VKI, der vom Konsumentenschutzministerium (BMASK) konkret zur Wahrnehmung von Verbraucherinteressen beauftragt ist, habe sogar ein besonderes legitimes Interesse an Informationen zur Aufdeckung von unlauteren Geschäftspraktiken.

VKI-Leaks wird trotzdem offline bleiben, so Kolba: „VKI-Leaks war ein Testprojekt des BMASK. Es gab nicht viele Einmeldungen und insbesondere hätten wir diese wohl auch so bekommen. Das BMASK hat das Projekt daher eingestellt.“

Link: VKI-Rechtsportal www.verbraucherrecht.at

Weitere Meldungen:

  1. Anwältin Weerkamp für VSV-Klägerinnen gegen Eurogine
  2. VKI und EVZ geben Reise-Tipps für den Sommer
  3. Lockdowns: Beschwerden gegen Fitnesscenter
  4. Irreführende Werbung: VKI gewinnt Klage gegen T-Mobile