Wien. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) wird gegen die mit 1. April 2012 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung Klage beim Verfassungsgerichtshof erheben, berichten die „Salzburger Nachrichten“.
Der Salzburger Anwaltspräsident Leopold Hirsch sagte der Zeitung, man habe ebenso wie der Salzburger Verfassungsrechtler Walter Berka – der in einem beim Österreichischen Juristentag vorgelegten Gutachten heftige Kritik geübt hat – festgestellt, dass die Richtlinie der EU „überschießend“ umgesetzt wurde.
Der Vertrag von Lissabon und die dort judizierten Grund- und Freiheitsrechte seien in Fällen, die das Europarecht betreffen, unmittelbar anzuwenden. Das heißt, dass auch der österreichische Verfassungsgerichtshof diese Normen und deren Umsetzung direkt am europäischen Grundrechtskatalog zu prüfen habe, heißt es dort.
Der Salzburger Anwaltspräsident Leopold Hirsch hält in dem Artikel das gern verwendete Argument, „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, für ein Scheinargument. Es gehe mehr um die Grundsatzfrage, ob Grundrechte – dazu gehöre das Recht auf Privatleben – geschützt werden oder nicht, heißt es.
Regelung lasse „Angst vor Bürgern vermuten“
Eine Regelung, wie sie jetzt umgesetzt wurde, gebe eher Anlass zu der Vermutung, dass der Staat sich „vor seinen Bürgern fürchtet“, wird Hirsch zitiert.
Mit dieser Meinung sind die Anwälte anscheinend nicht allein: Bis letzten Freitag sind fast 10.000 Österreicher einem Aufruf der AK Vorrat und der Grünen gefolgt, sich einer gemeinsamen Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen.
Link: ÖRAK