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Recht, Tipps

VKI gibt Tipps für User zum Umgang mit Facebook

©gst

Wien. Facebook ist heute Teil des Alltags vieler Menschen und biete insgesamt viele Vorteile. Doch hinsichtlich der Verwendung von Daten hagelt es regelmäßig Kritik, so der VKI.

Facebook hat einen Unternehmenssitz in Irland, der für europäische Kunden Vertragspartner ist, und unterliegt daher europäischem Datenschutzrecht. Die Rechtsanwälte Thomas Höhne und Alexander Koukal geben auf der VKI-Plattform konsument.at Tipps zum Umgang mit dem Datenriesen.

In der Realität halte sich Facebook nicht immer an die geltenden Datenschutzbestimmungen, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Aussendung.

„Freunde“ als Ressource

Facebook speichert alle Informationen, die man bei der Anmeldung oder später über sich preisgibt. Die Plattform gewinnt auch Daten durch Facebook-Freunde. Wenn diese beispielsweise ein Foto markieren, erfährt Facebook etwas über die Person – ohne deren eigenes Zutun.

Facebook blickt auch über die Schulter, wenn man im Netzwerk angemeldet bleibt und Websites besucht, die einen „Gefällt mir“-Button enthalten: Facebook erfährt, dass diese Seiten besucht wurden. All diese Daten werden genutzt, um Werbekunden möglichst treffsicher platzierte Werbeanzeigen verkaufen zu können. Es kann aber auch sein, dass – wenn eine Seite gefällt – das eigene Foto zusammen mit einer Werbeanzeige bei Freunden eingeblendet wird. Die werbliche Nutzung des Profilbilds lässt sich derzeit über die „Einstellungen für soziale Werbeanzeigen“ deaktivieren.

All das und vieles mehr „akzeptieren“ Facebook-User durch ihre Registrierung. Aber: Die Konstruktion bei Facebook entspricht nicht den hohen Anforderungen, die das europäische Datenschutzrecht an Zustimmungserklärungen stellt, so der VKI. Unter anderem müsste hier umfassend darüber informiert werden, welche Daten wie genutzt werden.

„Eine gültige Zustimmung zur Verarbeitung der Daten und damit auch der Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens liegt daher nicht vor. Theoretisch hätte man damit gegenüber Facebook Anspruch auf Unterlassung und Löschung aller bisher aufgezeichneten Daten“, so Rechtsanwalt Höhne. „Allerdings müsste man in diesem Fall auch damit rechnen, dass Facebook in Zukunft die Mitgliedschaft verweigert.“

Man habe zudem das Recht, von Facebook Auskunft über die Verwendung der Daten zu erhalten. Hier bietet Facebook mittlerweile auch ein Downloadtool an. Dieses stellt aber offenbar nur einen Bruchteil der tatsächlich gespeicherten Daten bereit.

Weitergabe von E-Mail-Adressen

Besonders problematisch: Facebook fragt seine Nutzer, ob der sogenannte „Friend Finder“ auf ihre elektronischen Adressbücher zugreifen darf, um auf diese Weise schneller Kontakte in Facebook knüpfen zu können. Das betrifft etwa die E-Mail-Adressverzeichnisse, die am eigenen PC genutzt werden.

Ist es aber rechtlich gedeckt, wenn die persönliche E-Mailadresse von anderen über den Import von Kontakten an Facebook weitergegeben werden kann? „Wenn die Adressen nicht gespeichert werden: ja. Facebook speichert allerdings alle Adressen auf Dauer – auch jene von Nichtmitgliedern. Diese Adressen verwendet Facebook dann, um neue Kunden zu gewinnen und versendet Einladungen, sich bei Facebook zu registrieren. Manchmal enthalten diese Einladungen auch Profilbilder von Personen, die die Adressaten tatsächlich kennen. Diese Nutzung der Mailadressen ist klar rechtswidrig“, kritisiert Höhne.

„Zwangsbeglückte Nichtmitglieder haben hier kaum eine Handhabe, Facebook zur Löschung ihrer Mailadresse zu zwingen. In Deutschland läuft allerdings ein Verfahren, demzufolge Facebook künftig ausreichend informieren müsste, wie die synchronisierten Adressdaten verwendet werden.“

Zurücksetzen von Privatsphäre-Einstellungen bei Update

Ständig ändert Facebook sein Design. Manchmal werden auch vor dem Update getätigte Privatsphäre-Einstellungen plötzlich wieder rückgängig gemacht. Zwar sei gegen neue Features grundsätzlich nichts einzuwenden, so der VKI.

Wenn fremde Nutzer aber nun – ohne Zustimmung – plötzlich Fotos oder Daten einsehen können, verstoße Facebook gegen das Datenschutzgesetz und unter Umständen auch gegen das Urheberrechtsgesetz. Alexander Koukal: „Zwar könnte man Facebook in diesem Fall auf Löschung der Daten, Unterlassung und allenfalls Schadenersatz klagen. Hier ist aber voraussichtlich mit einem langen und risikoreichen Verfahren zu rechnen. Falls man Facebook aber auch noch in Zukunft nutzen möchte, bleibt praktisch gesehen nichts anderes übrig, als die gewünschte Privatsphäre durch ein ,Nachjustieren‘ wiederherzustellen.“

Link: www.konsument.at

 

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