Wien. Bevor es in die Waschstraße geht, sind einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Fenster schließen, Seitenspiegel einklappen, Antenne abschrauben. Doch wer haftet, wenn trotzdem ein Schaden eintritt?
Auf ihren Anschlagtafeln mit den Geschäftsbedingungen lehnen die Betreiber zwar meist eine Haftung ab – doch grundsätzlich hafte der Waschstraßenbetreiber, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann, so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
„Beweise sammeln und Zeugen suchen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Das Aufheben von beschädigten Teilen kann sich im Nachhinein als hilfreich erweisen. Außerdem sollten Zeugen gesucht werden“, so der ÖAMTC-Chefjurist in einer Aussendung. Etwaige Schäden seien unverzüglich dem Waschstraßenbetreiber zu melden.
Zuhause wird gestraft
Wer übrigens in diesem Zusammenhang glaubt, dass die Autowäsche zuhause weniger Gefahren birgt, der irrt. „Die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist generell verboten. Es können Strafen von bis zu 72 Euro wegen Straßenverschmutzung drohen. Das Einleiten von Abwässern in Kanäle kann überdies nach landesgesetzlichen Vorschriften bestraft werden. Vor allem aus Gründen des Umweltschutzes ist die Fahrt in die Waschstraße deshalb grundsätzlich die bessere Wahl“, rät der ÖAMTC-Experte abschließend.
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