Oberwart. Hans Roth, Partner der SOT Süd-Ost Treuhandgruppe, lud in Zusammenarbeit mit Franz J. Heidinger, Alix Frank Rechtsanwälte, zum „Business Lunch“ mit dem Thema „Aktuelles zum Arbeitsrecht“.
So wurden u.a. die Novellierungen im Gleichbehandlungsgesetz, im Arbeitsverfassungsgesetz, und im Behinderteneinstellungsgesetz erörtert.
Ein Thema waren auch die drei Varianten der Aufenthaltstitel, die in Österreich bzw. Europa zur Erwerbstätigkeit berechtigen, heißt es in einer Aussendung.
Sie unterscheiden sich dahingehend, dass die „Rot-Weiß-Rot Karte Plus“ die Erwerbstätigkeit bei beliebigen Arbeitgebern ermöglicht, während die herkömmliche Rot-Weiß-Rot Karte nur für einen bestimmten Arbeitgeber zu beantragen ist.
Die Blaue Karte EU hat neben den drei Hauptkriterien (Studienabschluss, Arbeitsplatzangebot, positive AMS Meldung) das Merkmal, dass sie von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam beantragt werden muss, erklärte Heidinger.
Neuerungen im Gleichbehandlungsgesetz
Ein weiteres Thema betraf die Neuerungen im Gleichbehandlungsgesetz: „In Stellenausschreibungen muss seit vorigem Jahr das Brutto-Mindestentgelt angegeben und auf die Bereitschaft von Überzahlungen hingewiesen werden. Sonst drohen Strafen bis zu 360 Euro“, erklärte Heidinger und wies zum Thema Gehaltstransparenz auch darauf hin, dass seit 2012 Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern alle zwei Jahre anonymisierte Einkommensberichte zu erstellen haben.
Die wichtigsten Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz betreffen die Lockerung des Kündigungsschutzes für begünstigte Behinderte (Aussetzung für vier Jahre) sowie den Verzicht begünstigter Behinderte auf ihre Behinderteneigenschaft, um mehr Chancen am Arbeitsmarkt zu erhalten.
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Link: Alix Frank