Berlin. Die Anwaltssozietät White & Case LLP hat für den Freistaat Thüringen einen Eilantrag gegen den Bau der Höchstspannungsleitung „380 kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld“ abgewehrt.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig begründete seine Entscheidung durch die tragende Funktion des Vorhabens im europäischen Verbundnetz und als nationale Kuppelleitung. Belange des Natur- und Landschaftsschutzes stünden seiner Realisierung nicht entgegen.
Das Eilverfahren ist Teil der ersten großen gerichtlichen Auseinandersetzungen um ein Projekt des Netzausbaus im Zuge der geplanten Energiewende, heißt es in einer Aussendung.
Das zugelassene Vorhaben gehört zur „Thüringer Strombrücke“ (sog. Süd-West Kuppelleitung), einer insgesamt rund 210 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern und ist der politisch umstrittenen Rennsteig-Querung unmittelbar vorgelagert.
Wichtiger Teil des Transportwegs von Nord- nach Süddeutschland
Die von der Europäischen Union kofinanzierte Leitung ist ein wichtiger Teil des Transportwegs des von Offshore-Windparks erzeugten Stroms von Nord- nach Süddeutschland.
„Wir freuen uns sehr über den schnellen Erfolg. Es ist ein Präzedenzfall für Netzausbauprojekte im Rahmen der Energiewende, der Signalwirkung für weitere Planfeststellungsbeschlüsse haben wird. Jetzt kann der Netzausbau beginnen“, sagt Norbert Wimmer, Partner bei White & Case.
Das Berliner White & Case Team bestand aus dem Partner Norbert Wimmer und Associate Benjamin Schirmer (beide Projects & Regulatory).
Link: White & Case