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Recht

Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung könnte erneuerbare Energien einbremsen, warnt Verbund

Wolfgang Anzengruber ©Verbund

Wien. Der Entwurf zur Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVPG) sieht eine Verlängerung des Feststellungsverfahrens sowie potenziell mehr Prüfungsfälle beim Ausbau der Wasserkraft vor.

Dies könnte die Phase der Ungewissheit für Anlagen-Errichter verlängern und damit den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich verzögern, meint der Stromriese Verbund.

„Genehmigungsverfahren zögern sich bereits jetzt weit über die gesetzliche Maximaldauer hinaus. Diese nun weiter zu verlängern steht der Energiewende entgegen“, so Verbund-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Anzengruber.

Feststellungsverfahren dienen der Abklärung der Frage, ob für ein Projekt UVP-Pflicht besteht oder nicht. Die im Gesetz vorgegebene Frist von 6 Wochen werde bereits jetzt  in fast allen Bundesländern überschritten und dauere rund 5 Monate, so der Verbund.

Bis zu einem halben Jahr Unklarheit

Der Begutachtungsentwurf zum UVP-Gesetz sieht nun im Fall eines negativen UVP-Feststellungsbescheides die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages vor. Der Projektwerber könnte dadurch bis zu einem Jahr im „Ungewissen“ bleiben, ob eine UVP für sein Projekt verpflichtend ist oder nicht, so der Verbund.

Der vorliegende Entwurf zur Novelle sieht außerdem neue Kriterien für die UVP-Pflicht von Wasserkraftanlagen vor: Dadurch könnten in Zukunft vermehrt UVPs im Bereich der Wasserkraft, insbesondere auch der Kleinwasserkraft durchgeführt werden müssen, heißt es. Der Ausbau dieser klimafreundlichen und erneuerbaren Erzeugungstechnologie werde dadurch „weiter erschwert“.

Die Umsetzung der im Vorjahr beschlossenen österreichischen Energiestrategie erfordere aber den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere der Wasserkraft, so Verbund.

Allein der Verbund plane und errichte in Österreich derzeit Wasserkraftwerke mit 1000 MW Leistung. Mit dem Ausbau der Wasserkraft könnte Österreich – das seit 2001 ein Strom-Netto-Importeur ist – wieder eine ausgeglichene Stromhandelsbilanz haben und damit nicht mehr auf Stromimporte angewiesen sein, heißt es.

Link: Verbund

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