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Recht

CHSH verteidigt Oesterreichische Nationalbank erfolgreich gegen Riegerbank: Verfahren dauerte 21 Jahre

Peter Vcelouch ©CHSH

Wien. CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati hat die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) in einem 21 Jahre dauernden Verfahren gegen den Masseverwalter der ehemaligen Riegerbank vertreten.

Es ging dabei um Ersatzansprüche infolge einer verweigerten Devisenhandelsermächtigung für die Privatbank. Sämtliche Schadensersatzansprüche wurden nun rechtskräftig abgewiesen.

Die OeNB hat nach einem mehr als 21 Jahre dauernden Rechtsstreit gegen die ehemalige Riegerbank Recht bekommen, so CHSH in einer Aussendung. Die von der Riegerbank geltend gemachten Ansprüche wegen Nichterteilung der beantragten Devisenhandelsermächtigung wurden rechtskräftig abgewiesen. Insgesamt hatte die Riegerbank einen Betrag von mehr als 23 Millionen Euro zuzüglich Zinsenforderungen eingeklagt.

Die OeNB wurde von rechtlicher Seite führend durch CHSH-Partner Peter Vcelouch beraten. „Der Rechtsstreit war durch die besondere Komplexität des Sachverhaltes und einen erheblichen Umfang der Beweismittel gekennzeichnet“, so Vcelouch.

Parallel zu dem von der Riegerbank angestrengten zivilrechtlichen Verfahren waren zahlreiche Verwaltungsverfahren, jeweils bis zum Verwaltungsgerichtshof und/oder Verfassungsgerichtshof, zu führen.

Jahrzehntealter Streit

Mit Anträgen aus den Jahren 1986 bzw. 1987 hatte die Riegerbank – ein Unternehmen, das in Österreich mehrere Wechselstuben betrieb – bei der OeNB die Erteilung einer Devisenhandelsermächtigung beantragt. Die Bank brachte dann aufgrund der Abweisung ihrer Anträge beginnend ab dem Jahr 1990 insgesamt 6 Klagen gegen die OeNB und die Republik Österreich ein, stellt die Nationalbank in einer Aussendung fest.

In diesen Klagen behauptete die Riegerbank u.a., aus der Verweigerung der Devisenhandelsermächtigung würde ihr ein jährlicher Schaden von rund 7,5 Mio Euro erwachsen. Zwischen den diversen zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren gab es vielfältige rechtliche Berührungspunkte, wobei der Verwaltungsgerichtshof bereits im Dezember 1998 bestätigt hat, dass die Riegerbank keinen Anspruch auf Erteilung einer erweiterten Devisenhandelsermächtigung hat, so die OeNB.

Bankchef ergriff die Flucht

Ebenfalls im Jahr 1998 kam es zum aufsehenerregenden medialen Höhepunkt der Causa, als Riegerbank-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Rieger sich mit dem Barvermögen der Bank nach Südfrankreich absetzte. Es folgte der Konkurs der Riegerbank.

Der im Konkurs bestellte Masseverwalter führte die Verfahren gegen die OeNB weiter. Obwohl der Oberste Gerichtshof mit einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 einen Teil der Forderungen der Riegerbank dem Grunde nach für berechtigt erachtete, gelang es der OeNB nun, die fehlende Berechtigung sämtlicher von der Riegerbank erhobener Forderungen zu beweisen.

Bereits in den Jahren 2008 und 2010 konnte die OeNB die rechtskräftige Abweisung erheblicher Teile der Klagen erwirken; im März 2012 schließlich erfolgte auch die rechtskräftige Abweisung der letzten noch offenen Forderung (ca. EUR 5,5 Mio).

Link: CHSH

Link: OeNB

 

 

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