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Personalia, Recht

Hans Georg Laimer leitet das internationale Arbeitsrechts-Team von Schönherr

Hans Georg Laimer ©Schönherr

Wien. Hans Georg Laimer (37) hat die Leitung der Employment Group bei Schönherr übernommen. In dieser Funktion ist er für die Koordination der Aktivitäten von 20 Arbeitsrechtsspezialisten der 14 Schönherr-Büros in Zentral- und Osteuropa verantwortlich.

Die Gruppe unterstützt Arbeitgeber in der Region in allen Bereichen des Arbeitsrechts, darunter insbesondere bei Restrukturierungsmaßnahmen, Betriebsübergängen, der Erstellung und Verhandlung von Managementverträgen, Verhandlungen mit Betriebsräten sowie der Vertretung von Arbeitgebern vor dem Arbeitsgericht, so Schönherr.

Dr. Hans Georg Laimer, LL.M. (LSE) (37) ist seit 2005 bei Schönherr tätig und bringt langjährige Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht mit, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei. Er hat sich bereits während seines Studiums auf Arbeitsrecht spezialisiert und sein Doktorat an der Universität Wien sowie ein Postgraduate-Studium an der London School of Economics in diesem Bereich absolviert.

Laimer ist Autor zahlreicher Bücher zum Thema Arbeitsrecht, darunter die englischsprachige Ausgabe der Schönherr Publikation „Basic Primer to Austrian Employment Law“ und publiziert regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften. In seiner neuen Rolle als Leiter der Employment Practice Group werde er demnächst einen neuen englischsprachigen Leitfaden über „Employee Monitoring & Personal Data Protection“ herausbringen, der einen Überblick über das Thema Mitarbeiter Monitoring und persönlicher Datenschutz in Zentral- und Osteuropa gibt, heißt es weiter.

Laimer tritt als Vortragender bei nationalen und internationalen Konferenzen und Seminaren zum Thema Arbeitsrecht auf, darunter Veranstaltungen der American Bar Association (ABA), des Center of International Legal Studies (CILS) und der Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA), für die er als National Reporter für Arbeitsrecht in Österreich tätig ist. Darüber hinaus ist er Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).

Link: Schönherr

 

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