Wien. Ab heute, den 15. Juni 2012, braucht jedes Kind bei Auslandsreisen einen eigenen Reisepass.
Kindermiteintragungen im Pass der Eltern verlieren ab sofort automatisch ihre Gültigkeit. Wer bis jetzt noch keine Zeit zum Beantragen des Reisedokumentes gefunden hatte, wird mit langen Wartezeiten bei den Behörden rechnen müssen, befürchtet der ÖAMTC.
Die Pässe der Eltern, in denen sich noch Kindermiteintragungen befinden, bleiben gültig – aber nur was die Eltern selbst betrifft, so ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant in einer Aussendung.
Für den Fall, dass der Pass eventuell nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann, gebe es die Möglichkeit, sich einen „Ein-Tages-Expresspass“ ausstellen zu lassen, so Bergant. Für diesen müsse man jedoch wesentlich tiefer in die Tasche greifen.
Beschränkt gültig
Kinderreisepässe sind bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr für zwei Jahre gültig. Danach haben sie eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Ab dem zwölften Lebensjahr wird der Reisepass für zehn Jahre ausgestellt. „Ein Reisepass oder Personalausweis muss übrigens bei jeder Auslandsreise mitgeführt werden – auch innerhalb der EU. Nicht nur an den Grenzen, auch innerhalb des Landes, kann es zu stichprobenartigen Kontrollen kommen“, so die ÖAMTC-Expertin.
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