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Bildung & Uni, Recht

13. Wolf Theiss Award geht an Stefan Lahnsteiner und Marie-Sophie Kraus

A.Lahnsteiner, K.Retter, E.Rittenauer, M.Heidinger, M.-S.Kraus, W.Garzon, S.R.Siebert ©R.Hendrich

Wien. Die Anwaltssozietät Wolf Theiss hat ihren jährlichen Preis für herausragende, wissenschaftliche Arbeiten – den 13. Wolf Theiss Award 2012 – bei einer feierlichen Zeremonie im Palais Lobkowitz verliehen.

Dieses Jahr geht der Hauptpreis über 12.000 Euro zu gleichen Teilen an die wissenschaftlichen Arbeiten von Stefan Lahnsteiner und Marie-Sophie Kraus. Drei weitere Dissertationen wurden mit dem Publikationspreis ausgezeichnet.

Mag. Dr. Stefan Lahnsteiner erhielt den Hauptpreis für seine Arbeit „Die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles gem § 61 VersVG“ und Dr. Marie-Sophie Kraus für ihre Dissertation zum Thema „Der vergaberechtliche Rechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung rechtswidrig bekanntmachungsloser Vergaben“, heißt es in einer Aussendung.

In seiner Laudatio für den Gewinner hob Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer hervor: „Es handelt sich um eine vorzügliche Studie mit praxisnaher und aktueller Thematik. Die Arbeit ist in rechtsdogmatischer Hinsicht auf hohem Niveau, klug konzipiert, gut argumentiert und sprachlich hervorragend präsentiert.“

In seiner Laudatio für das Werk der Preisträgerin betonte Prof. Raschauer: „Aufgrund ihrer hohen Qualität sowie der besonderen Aktualität und Bedeutung des Themas war diese Arbeit für mich ohne Zweifel zu würdigen. Schon die beiden Dissertationsgutachter bezeichneten die Arbeit vor allem wegen der Bezugnahme auf die erst im Jahr 2010 vorgenommene Reform des Rechtsschutzsystems und der fehlenden Vorarbeit zum Thema als ‚Pionierarbeit‘ – ein Urteil, dem ich mich nur anschließen kann.“

Seit dem Jahr 2000 wird der Award in Kooperation mit der Tageszeitung „Der Standard“, dem Neuen Wissenschaftlichen Verlag und der RIDA Rechtsindex Datenbank vergeben.

Drei Arbeiten erhalten Publikationspreis

Neben den zwei Haupt­ge­win­nern sta­chen drei wei­tere Dis­ser­ta­tio­nen aus den Ein­rei­chun­gen her­vor und erhiel­ten den Publikationspreis:

  • Dr. Wilhlem Garzon: „Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung“
  • Dr. Erika Rittenauer: „Der kartellrechtiche Kronzeuge im Zivil- und Strafrecht“
  • Dr. Sven R. Siebert, LL.M.: „Der More Economic Approach in der europäischen Beihilfenaufsicht“

Die drei Arbeiten erscheinen demnächst in der Wolf Theiss Award-Reihe im Neuen Wissenschaftlichen Verlag

Als Jurymitglieder fungierten Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Univ.-Prof. Dr. Thomas Klicka, Univ.-Prof. Mag. DDr. Eduard Lechner, Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, Dr. Eric Frey von der Tageszeitung „Der Standard“ sowie die Wolf Theiss Partner Dr. Markus Heidinger und Dr. Kurt Retter.

Einreichungen für den Wolf Theiss Award 2013 sind ab sofort möglich, so die Sozietät.

Link: Wolf Theiss

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