Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Steuer

Immobilientreuhänder fordern Änderung des Umsatzsteuergesetzes bei Geschäftsraumvermietung

Udo Weinberger ©ÖVI

Wien. Eine neue Situation im Bereich der Geschäftsraumvermietung kommt ab 1.9.2012 auf Vermieter zu, deren Mieter fast ausschließlich unecht steuerbefreite Umsätze tätigen, wie z.B. Ärzte, Banken, Versicherungen und Kleinunternehmer.

Wird mit einem solchen Mieter ab dem 1.9.2012 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, kann der Vermieter anteilig die Vorsteuer nicht mehr geltend machen. Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) kritisiert dies und fordert eine Gesetzesänderung.

Bislang konnte man auf die 20% Umsatzsteuer optieren, damit war der Vorsteuerersatz für den Vermieter gesichert. Das sei ab 1.9.2012 nur noch zulässig, wenn der Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt selbst das Gebäude errichtet hat und selbst Bauherr war.

Wenn er aber das Gebäude per Kauf, Tausch oder Schenkung erworben hat, falle er jedenfalls unter die neuen Beschränkungen, heißt es in einer Aussendung.

Immobilientreuhänder orten Gefahr für Mieter

Die Regelung könnte zu massiven Nachteilen für die betroffenen Mieter führen. „Der Vermieter wird es sich in Zukunft mehrfach überlegen, ob er überhaupt mit Ärzten noch  einen Mietvertrag abschließt“, warnt ÖVI Präsident Udo Weinberger.

Bei Großobjekten war es bisher schon üblich, dass mit dem Mieter ein Ersatz des Vorsteuerentfalls vereinbart wurde. Dies sei durch „aufwändige“ Verrechnung und Nachweis im konkreten Fall realisiert worden, und sei keine „Patentlösung“, so die Immobilientreuhänder.

Im Vollanwendungsbereich des MRG sei es fraglich, ob eine solche Rückvergütung zulässig ist.

Hinsichtlich der laufenden Kosten sei zwar davon auszugehen, dass der unecht steuerbefreite Mieter anstelle der 20% USt hinsichtlich des Vorsteuerersatzes mit einem geringeren Betrag belastet wird. Bei Großreparaturen könnte dies aber „ganz anders“ aussehen und auch im Einzelfall „Diskussionen“ mit dem Mieter nach sich ziehen, so Weinberger.

Das führe letztendlich dazu, dass hier Investitionen in die Erhaltung des Hauses gehemmt werden könnten.

Bei Vermietungen außerhalb des MRG Anwendungsbereiches (Bürotürme etc.) könne die verwaltungstechnische Zusatzbelastung (Verrechnung gegenüber dem Mieter) einkalkuliert werden. Innerhalb des MRG habe der Vermieter aber „keine Chance“, so Weinberger abschließend.

Link: ÖVI

Weitere Meldungen:

  1. Dorda berät GalCap Europe bei Immobilienkauf in Wien
  2. SteuerExpress: Das BMF spricht zur Mitarbeiterprämie, Entscheidungen zur ImmoESt und mehr
  3. Neues Tool für 360°-Dokumentation von Bauprojekten
  4. DSR kauft Thurnher’s Alpenhof am Arlberg mit Hogan Lovells