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Recht

Unternehmensjuristen-Circle: BWB-Chef Theodor Thanner präsentiert Tabelle des Glücks für Kronzeugen

Theodor Thanner © BWB

Stegersbach. Beim 4. Unternehmensjuristen-Circle in Stegersbach referierte Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) über die Kronzeugenregelung im Kartellrecht – und wie sie sich in der Praxis auswirkt.

Bekanntlich kommt ein Kronzeuge beim Strafmaß erheblich besser davon als die von ihm belasteten Spießgesellen. Besonders interessant sei die Übersicht über vor kurzem verhängte Strafen, so die BWB.

Demnach wurde in Österreich in der Causa Druckchemikalien zuletzt eine Geldbuße von 1,5 Mio. Euro verhängt, bei Industriechemikalien waren es 1,9 Mio. Euro und im „Aufzug- und Fahrtreppenkartell“ sogar 75,4 Mio. Euro. Auf EU-Ebene fasste das „Car glass“-Kartell 1,384 Mrd. Euro aus, „Gas“ kam mit 1,106 Mrd. Euro nur wenig billiger davon und „Elevators and escalators“ sowie „Airfreight“ erhielten je 832 bzw. 799 Mio. Euro Strafe.

In einer zweiten Spalte – wohl mehr zum Showeffekt – steht unter dem Rubrikentitel „Kronzeuge“ jeweils die auf diesen entfallende Strafe: ausnahmslos 0 (null) Euro.

„Sehr bewährt“

Thanner: „Die Kronzeugenregelung hat sich im Kartellrecht mehr als bewährt.“ Er referierte vor Ort außerdem über Kartellbekämpfung – Geldbußen in Österreich, die Auswirkung und Entwicklung der Kronzeugenregelung, Voraussetzungen und Funktionsweise im österreichischen Vollzugssystems sowie die Überarbeitung des Handbuchs zur Kronzeugenregelung und die anstehende Novellierung der Kronzeugenregelung im WettbG, heißt es in einer Aussendung.

Link: BWB

 

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