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Recht

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für zweiten Teil des Transparenzpakets

Wien. Nach dem Lobbying-Gesetz und der Änderung des Korruptionsstrafrechts ist nun auch der zweite Teil des Transparenzpakets auf dem Weg ins Plenum des Nationalrats. Der Verfassungsausschuss stimmte gestern Abend sowohl den im Parteiengesetz verankerten neuen Regelungen für Parteispenden als auch neuen Transparenzbestimmungen für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu.

Damit kann das Gesamtpaket wie geplant in der für morgen angesetzten Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden.

Am Donnerstag will der Bundesrat darüber beratenh, heißt es in einer Parlamentsaussendung. Die Beschlüsse im Verfassungsausschuss erfolgten mit wechselnden Mehrheiten, seitens der Opposition gab es nach wie vor viel Kritik.

Um die notwendige Zweidrittelmehrheit für das neue Parteiengesetz sicherzustellen, nahmen die Koalitionsparteien im Ausschuss noch einige Abänderungen vor und lagerten die Detailbestimmungen über die Parteienförderung des Bundes in ein eigenes Gesetz aus.

  • So sind etwa Einzelspenden künftig bereits ab einer Höhe von 3.500 € (statt wie ursprünglich geplant ab 5.000 €) offenzulegen, gestückelte Spenden, etwa an mehrere Bezirks- oder Landesorganisationen, werden zusammengerechnet. Zudem wurde der Spendenbegriff auf Sach- und Personalspenden ausgedehnt.
  • Auch Einnahmen aus Inseraten und aus Sponsoring sind extra auszuweisen, wenn sie im Einzelfall 3.500 € (Inserate) bzw. 12.000 € (Sponsoring) überschreiten.
  • Parteifunktionäre und Politiker, die wissentlich illegale Spenden annehmen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 20.000 € rechnen.

Laut dem im Ausschuss vorgelegten neuen Parteien-Förderungsgesetz wird die jährliche Parteienförderung des Bundes künftig auf 4,6 € pro Wahlberechtigtem erhöht, im Gegenzug wird der bisherige Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen.

Zusätzlich ist für die Parteienförderung der Länder eine Bandbreite zwischen 6,2 € und 22 € pro Wahlberechtigtem vorgesehen.

Opposition sagt nein

Dem neue Parteien-Förderungsgesetz stimmten lediglich die Koalitionsparteien zu, die Opposition lehnte die Bestimmungen mit der Begründung ab, dass unterm Strich ein deutliches Mehr für die Parteikassen herauskomme.

Die strengen Spendenregelungen inklusive der vorgesehenen Wahlkampfkostenbegrenzung von 7 Mio. € sollen auch für Bundespräsidentenwahlen gelten, dazu brachten die Koalitionsparteien gemeinsam mit den Grünen im Ausschuss einen zweiten separaten Gesetzesantrag ein.

Schließlich nahm der Ausschuss auch noch einzelne Änderungen in Bezug auf die neuen Transparenzregeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten vor. Für die Bekanntgabe des Erwerbseinkommens sind nun fünf Kategorien vorgesehen:

  1. monatliche Einkünfte bis 1.000 €
  2. zwischen 1.001 € und 3.500 €
  3. zwischen 3.501 € und 7.000 €
  4. zwischen 7.001 € und 10.000 €
  5. über 10.000 €

Die Meldepflicht für leitende Positionen, etwa als Vorstand oder als Aufsichtsrat in Unternehmen, wurde auch auf Stiftungen ausgedehnt.

Link: Parlamentskorrespondenz

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