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Steuer

Deloitte: Unternehmen sind mit Österreichs Steuerbehörden besonders unzufrieden

Wien. In der internationalen Vergleichsstudie „Tax Certainty Survey“ erhob Deloitte die Qualität der Zusammenarbeit von Unternehmen mit den Steuerbehörden.

Das Ergebnis: Viele Unternehmer sehen durch mangelnde Rechtssicherheit den Geschäftsbetrieb in Österreich negativ beeinflusst. Die Zufriedenheit mit dem Fiskus ist vergleichsweise gering; weit voran liegt Österreich allerdings bei der elektronischen Steuererklärung für Unternehmen.

Der Deloitte Tax Certainty Survey erhebt seit vergangenem Jahr die Ruling-Praxis in Europa, dem Mittleren Osten sowie Afrika. Dieses Jahr hat sich auch Österreich an der Studie beteiligt. Ziel der Umfrage sei es, die Beziehungen von Unternehmen mit den Steuerbehörden generell, die steuerliche Rechtssicherheit sowie das Ruling-System an sich unter die Lupe zu nehmen, heißt es in einer Aussendung.

In Österreich dürfte die Neuumstellung der Ruling-Praxis auch Probleme mit sich gebracht haben, so Deloitte.

Schlechte Erfahrungen

Das Verhältnis von Unternehmen mit den österreichischen Steuerbehörden wird sehr unterschiedlich bewertet. „18 % der Befragten bewerten die Beziehungen als negativ“, so Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich. Wie aus der internationalen Deloitte-Studie hervorgehe, entspreche das Umfragewerten, die sonst nur in Ländern wie Nigeria oder Rumänien erreicht werden. Im Ländervergleich liegt die Zufriedenheit mit den Steuerbehörden durchschnittlich bei 65 %, in Belgien bei hohen 97 % und in Finnland sogar bei 100 %.

In Österreich berichten Unternehmen vor allem im Bereich der Körperschaftssteuer sowie bei Verrechnungspreisen und im internationalen Steuerrecht von schlechten Erfahrungen. Der Vorwurf von immerhin 43 %, dass Steuerverfahren mehr als zwei Jahre bei der Verwaltung anhängig sind, verschlechtere das Bild zusätzlich.

Mangelnde Rechtssicherheit als Gefahr

43 % der befragten Unternehmen geben an, dass in Österreich keine ausreichende Rechtssicherheit in Steuersachen gegeben ist. Damit liege Österreich beispielsweise hinter Ländern wie Dänemark, Finnland, den Niederlanden oder der Schweiz, die wichtige Konkurrenten im Standortwettbewerb seien. Kovar: „Gerade in Krisenzeiten kann man Unsicherheiten nicht gebrauchen. Es ist klar, dass steuerliche Ungewissheit einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und in weiterer Folge auch auf den Wirtschaftsstandort hat.“

Ruling-Möglichkeit ist vielen unbekannt

Rund ein Drittel der befragten Unternehmen wissen nicht, dass es in Österreich eine offizielle Ruling-Möglichkeit gibt (Anm.: die behördliche Verpflichtung, auf Anfrage des Steuerpflichtigen einen möglicherweise eintretenden steuerlichen Sachverhalt schon im Vorhinein zu beurteilen). Lediglich 10 % geben an, im letzten Jahr vom Ruling-System Gebrauch gemacht zu haben.

Durch die kürzlich stattgefundene Umstellung des Rulings auf ein bindendes Ruling gemäß §118 BAO und offensichtlich unzureichende Personalressourcen kommt es zu längeren Wartezeiten innerhalb der Verfahrensabwicklungen, so Deloitte. „Gerade ein schnell und effizient funktionierendes Ruling-System ist ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung für einen Wirtschaftsstandort. Es wäre bedauerlich, wenn sich ausländische Investoren aufgrund langer Wartezeiten gegen den Wirtschaftsstandort Österreich entscheiden würden“, so Kovar.

Vorreiter bei der digitalen Steuererklärung

60 % der österreichischen Unternehmen wurden in den letzten zwei Jahren regelmäßig von den Steuerbehörden aufgefordert, ihre Informationen elektronisch einzureichen. Ein derartig hoher Prozentsatz werde von keinem anderen Land erreicht.

Interessant sei außerdem, dass in Ländern wie der Schweiz und Schweden bis zu 50 % der Unternehmen noch nie um digitale Informationsübermittlung ersucht wurden. Grundsätzlich gibt aber ein Großteil der Unternehmer (83 %) an, dafür gerüstet zu sein, den Steuerbehörden ihre Informationen auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.

Link: Deloitte

 

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