Wien. Am 1. Juli 2007 ist das Sachwalter-Änderungsgesetz in Kraft getreten, in dem unter anderem die Errichtung einer Vorsorgevollmacht geregelt ist. In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Namen einer anderen Person handeln darf, wenn diese selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.
In den letzten fünf Jahren sind über 30.000 Vorsorgevollmachten im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) der Österreichischen Notariatskammer registriert worden.
„Die gesetzliche Regelung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes und die Schaffung des ÖZVV haben sich bewährt, die Akzeptanz ist steigend. Monatlich kommen rund 500 bis 600 Registrierungen dazu“, erklärt Christian Sonnweber, Generalsekretär der Notare, in einer Aussendung.
Bekanntheit nimmt zu
Bekanntheit und Attraktivität einer Vorsorgevollmacht haben seit 2004 deutlich gewonnen. Das ergibt eine Studie der Österreichischen Notariatskammer. So hat sich die Gesamtbekanntheit seit 2004 von 46 auf fast 70 Prozent in der Altersgruppe der 30-65 jährigen deutlich erhöht. 2011 hielt jeder zweite der Befragten eine Vorsorgevollmacht für zumindest interessant. 2004 waren es nur knapp 40 Prozent gewesen.
Die Vorsorgevollmacht entfaltet ihre Wirksamkeit erst zu jenem Zeitpunkt, zu welchem der Vollmachtgeber entweder geschäftsunfähig wird oder seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit verliert.
Wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, wird im Fall der Geschäftsunfähigkeit vom Gericht ein Sachwalter bestellt. Die Sachwalterschaft wird häufig von Ämtern, Banken, Krankenhäusern oder Heimen eingeleitet, um sich bei finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten abzusichern.
In Österreich stehen derzeit mehr als 52.000 Österreicher unter Sachwalterschaft.