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Recht

Werbung: Von Rabatt-Aktionen ausgenommene Produkte müssen deutlich gekennzeichnet sein

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Wien. Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde bei einer Verbandsklage nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb gegen eine Werbeaktion des Möbelhauses Kika recht gegeben. Das Unternehmen hatte im Jahr 2010 eine Weihnachtsrabatt-Aktion in Tageszeitungen beworben, aber im Kleingedruckten u.a. Weihnachtsbeleuchtung von der Aktion ausgenommen.

Das OLG Wien urteilte nun in zweiter Instanz, dass diese Form der Werbung irreführend sei und verurteilte die Firma zu deren Unterlassung.

„Mehr als rechtzeitig vor dem nächsten Weihnachtsgeschäft stellt das Berufungsgericht klar, dass Einschränkungen von Rabatt-Aktionen nicht im Kleindruck versteckt werden dürfen“, so Sabine Hochmuth, zuständige Juristin im VKI.

Die ordentliche Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, heißt es in einer Aussendung.

Link: VKI

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