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Recht

Anti-Mafia-Paragraf wird entschärft: Ohne Gewinnabsicht kein organisiertes Verbrechen

Beatrix Karl © BMWF Christian Jungwirth

Wien. Justizministerin Beatrix Karl will aus dem aufsehenerregenden Tierschützerprozess Konsequenzen ziehen: Den 13 Beschuldigten war vorgeworfen worden, eine mafiaähnliche kriminelle Organisation laut dem umstrittenen § 278a StGB gebildet zu haben. Doch das Verfahren endete rechtskräftig mit Freisprüchen.

Künftig soll der Anti-Mafia-Paragraf nur noch greifen, wenn die betreffende Organisation auf Gewinne aus ist, so die Ministerin gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“.

Laut Karl soll künftig „im Vordergrund stehen, dass eine kriminelle Organisation mit strafwürdigen Mitteln auf finanzielle Gewinne aus ist“. Daher werde sie im Rahmen einer Strafrechtsänderung vorschlagen, einen Halbsatz in Paragraf 278a ersatzlos zu streichen.

Derzeit steht dort noch, dass entweder „Bereicherung in großem Umfang“ oder „erheblicher Einfluss auf Politik und Wirtschaft“ das Ziel sein müsse. Künftig gilt nur noch die Bereicherungsabsicht.

Link: „Standard“-Meldung

 

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