Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist.
Laut einem von der AK Oberösterreich und dem VKI erstrittenen Urteil zur Tourismusbranche sind Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre lang gültig.
Der Gerichtshof lässt eine Verkürzung dieser Frist nur dann zu, wenn dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorliegen, meldet der ORF.
Im konkreten Streitfall war es um Hotelgutscheine gegangen, die auf zwei Jahre befristet waren. Der OGH urteilte zugunsten von AK und VKI, dass diese Bestimmung Konsumenten gröblich benachteilige.
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