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Recht

Österreichisches Patentamt erklärt Spielregeln rund um EU-Markenstreit beim „Griaß Di“

Wien. Die Registrierung der Gemeinschaftsmarke „Griaß di“ durch das EU-Markenamt im spanischen Alicante (mit Wirkung für die gesamte EU), hat in Österreich eine Diskussion darüber in Gang gesetzt, welche Begriffe markenrechtlich geschützt werden können.

Das Österreichische Patentamt erklärt nun die Spielregeln.

Ausschlaggebend sei, ob eine Bezeichnung oder ein Logo im Wirtschaftsleben als unterscheidendes Unternehmenskennzeichen angesehen werden kann.

So gesehen erscheine die Registrierung von „Griaß di“ für Glückwunschkarten, Dekorationsmaterialien, Geschenkartikel, Bekleidungsstücke wie T-Shirts etc. aus Sicht des Österreichischen Patentamtes problematisch. Das Österreichische Patentamt hatte jedenfalls auf die Registrierung von „Griaß di“ durch das EU-Markenamt keinen Einfluss, hält es in einer Aussendung fest.

Verteidigung per Löschung

Es stehe allerdings jedermann frei, bei der Nichtigkeitsabteilung des EU-Markenamtes die Löschung dieser Marke zu beantragen.

Wer aus dieser EU-Marke heraus in Österreich auf dem Zivilrechtsweg verklagt wird, könnte seinerseits die Rechtsgültigkeit dieser Marke auch vor dem Handelsgericht Wien klären lassen, so das Patentamt.

Link: Österreichisches Patentamt

 

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