Wien. Die OECD hat eine neue Version des Kommentars zu Artikel 26 OECD-Musterabkommen, der die internationalen Standards für den Informations- austausch zwischen den Vertragsstaaten regelt, veröffentlicht.
Die Neufassung erlaube nun explizit Gruppenabfragen über die in Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Informationsklauseln, so LeitnerLeitner: Im Wege einer Gruppenabfrage können Steuerbehörden nun grenzüberschreitend Informationen über Steuerpflichtige einholen, ohne dass die abgefragten Personen namentlich genannt oder näher individualisiert werden müssen.
Sogenannte „fishing expeditions“ sind jedoch nach wie vor nicht erlaubt, so LeitnerLeitner: Eine Gruppenabfrage habe das Kriterium der „voraussichtlichen Erheblichkeit“ zu erfüllen.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der anfragende Staat keine „fishing expeditions“ tätigt – also spekulative Anfragen, die keinen offensichtlichen Bezug zu einem offenen Steuerverfahren oder einer offenen Untersuchung haben.
Link: LeitnerLeitner