Wien. Österreichische Unternehmer, die im Kalenderjahr 2011 umsatzsteuerpflichtige Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen haben, können noch bis 30. September 2012 die Rückerstattung der damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuern beantragen, erinnert Deloitte.
Bezieht sich der Erstattungsantrag auf einen Erstattungszeitraum von weniger als einem Kalenderjahr, aber auf mindestens drei Monate, so muss der Erstattungsbetrag zumindest 400 Euro betragen.
Bezieht sich der Erstattungsantrag auf einen Erstattungszeitraum von einem Kalenderjahr oder den Rest eines Kalenderjahres, so darf der Mindesterstattungsbetrag nicht niedriger als 50 Euro sein, so Deloitte in einer Aussendung.
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