Wien. Durch das Stabilitätsgesetz 2012 kam es zu wesentlichen Änderungen im Bereich der Forschungsförderung. Um die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Forschungsprämie nachzuweisen, bestehen verschiedene Möglichkeiten.
Diese stellt LeitnerLeitner in einer Übersicht dar. Kernpunkt ist ein von der FFG zu erstellendes Gutachten über die Forschungstätigkeit des ganzen Jahres.
Um eine Forschungsprämie für eine eigenbetriebliche Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zu erlangen, besteht zunächst die Möglichkeit ex post (nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) bei der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) ein kostenloses Jahresgutachten über Finanz-Online durch Ausfüllen eines Standardformulars zu beantragen, so LeitnerLeitner in einer Klienteninformation.
Nicht im Nachhinein
Pro Wirtschaftsjahr kann jeweils nur ein Gutachten für sämtliche in diesem Jahr durchgeführten Projekte eingeholt werden. Eine nachträgliche Begutachtung von weiteren Projekten des betreffenden Jahres ist nach derzeitigem Informationsstand ausgeschlossen, warnt LeitnerLeitner.
Da es voraussichtlich auch nicht möglich sein werd, zusätzlich zu den Informationen im Standardformular Unterlagen nachzureichen oder persönliche Gespräche mit den Entscheidungsträgern zu führen, werde der präzisen Formulierung im Antrag eine wesentliche Bedeutung zukommen.
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