Wien. Rechtsanwälte und Kanzleien müssen bei ihrer PR-Arbeit nicht nur die Grundregeln der Medienarbeit beachten, sondern sind auch an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden was standesrechtlich erlaubt ist.
Herausgeber Elisabeth Sandbichler und Franz Galla analysieren in dem im Verlag Manz in 7. Auflage erschienen Werk „PR für Anwälte“ die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln und geben Tipps für die Praxis der anwältlichen PR-Arbeit. Ergänzt wird das Werk durch eine Liste der wichtigsten österreichischen Medien.
Aus dem Inhalt:
- Was ist standesrechtlich erlaubt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es
- Wie verhält man sich als Rechtsanwalt richtig, wenn man von Journalisten kontaktiert wird
- Was kann ein Rechtsanwalt/eine Anwaltskanzlei tun, um medial wahrgenommen zu werden
- Welche Informationen sind für Medien bedeutsam und wie werden sie richtig formuliert
- Welchen Nutzen hat Berichterstattung über eine Causa für den Anwalt und seine Klienten
Link: Manz