Wien. Das Bundesverfassungsgesetz Medienkooperation und Medienförderung (BVG MedKF-T) und das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) sollen Transparenz in die Verteilung von Werbegeldern der öffentlichen Verwaltung bringen.
Das im Verlag Manz neue erschienene Werk „Medientransparenzgesetz“ analysiert die seit 1.7.2012 gültige Rechtslage. Weitere Neuerscheinungen bei Manz behandeln u.a. den Europäischen Haftbefehl, die Kommunalsteuer und das Vertragsbedienstetengesetz.
„Medientransparenzgesetz“ – (Feher/Otto/Steindl)
Das Bundesverfassungsgesetz Medienkooperation und Medienförderung (BVG MedKF-T) und das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) sollen Transparenz in die Verteilung von Werbegeldern der öffentlichen Verwaltung bringen. Seit 1.7.2012 haben die betroffenen Rechtsträger Bekanntgabepflichten und inhaltliche Kontrollpflichten zu beachten, so der Verlag.
Aus dem Inhalt:
- Zusammenfassung der neuen Regelungen
- Checklisten zur Bekanntgabepflicht bei „Werbeaufträgen“ und Förderungen
- Gesetzestexte und Erläuterungen
- Richtlinien über die Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen des Bundes sowie aller Bundesländer
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„Europäischer Haftbefehl und Grundrechte“ – (Schallmoser)
Das Werk befasst sich mit den grundrechtlichen Risiken der Verletzung eines von der EMRK garantierten Rechts durch den Europäischen Haftbefehl.
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„Kommunalsteuer für Städte und Gemeinden“ – (Kamhuber/Mühlberger/Pilz)
Der Leitfaden kommentiert alle relevanten Vorschriften am neuesten Stand.
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„Das neue österreichische Vertragsbedienstetengesetz“ – (Haschmann/Wawerka)
Mit Dienstrechts-Novelle 2012.
Der Praxiskommentar enthält das Vertragsbedienstetengesetz mit Auszügen aus den Gesetzesmaterialien, praxisrelevanten Anmerkungen und Entscheidungen sowie die wichtigen Nebenbestimmungen.
Die neue 17. Ergänzungslieferung berücksichtigt u.a. die Dienstrechts-Novelle 2012 mit:
- neuen Sonderbestimmungen für Vertragshochschullehrpersonen, in Kraft ab 1. 10. 2013
- neuer Dienstzulage für bestimmte Vertragslehrpersonen an Neuen Mittelschulen, in Kraft ab 1. 9. 2012
- neuer Abgeltung für die individuelle Lernbegleitung, in Kraft ab 1. 9. 2013
- Änderungen bei der Altersteilzeit ab 1. 1. 2013
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„Wiener Kommentar zur StPO“ – (Fuchs/Ratz, Hrsg)
inklusive 182. Ergänzungslieferung.
Aktualisiert wurden:
- §§ 36-39 Oshidari: Örtliche Zuständigkeit, Kompetenzkonflikt, Delegierung
- §§ 43-47a Lässig/Reindl-Krauskopf: Ausschließung und Befangenheit, Rechtsschutzbeauftragter
- §§ 76, 76a Lendl: Amts- und Rechtshilfe, Akteneinsicht
- §§ 167-169 Vogl: Fahndung
- §§ 170-189 Kirchbacher/Rami: Festnahme, Untersuchungshaft, Hausarrest
Link: Manz