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Recht

Europavergleich: Bestnoten für Länge von Zivilverfahren in Österreich, aber Hälfte der Staaten lieferte keine Daten

Beatrix Karl © ÖVP

Wien. Die Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarats (CEPEJ) hat ihren Bericht zur Evaluierung der Justizsysteme „European Judicial Systems 2012 – Efficiency and Quality of Justice“ in Europa präsentiert.

Dabei stellt der Bericht der österreichischen Justiz bei der Erledigungszeit von streitigen Zivilverfahren eine Bestnote aus, heißt es dazu. Allerdings hat weniger als die Hälfte der Staaten überhaupt Daten über die Prozesslängen geliefert, offenbart eine Fußnote im Bericht. 

„Die österreichische Justiz muss den internationalen Vergleich nicht scheuen. Die Leistungen der österreichischen Justiz sind – im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung aus Einzelfällen – im europäischen Vergleich hervorragend“, so Justizministerin Beatrix Karl in einer Aussendung des Justizministeriums.

Ein Aspekt fiel laut Justizministerin Karl in Bezug auf Österreich besonders auf: Die sehr kurzen Erledigungszeiten im streitigen Zivilverfahren (129 Tage oder rund vier Monate in Österreich gegenüber durchschnittlich 287 Tagen oder rund 9,5 Monaten in Europa) seinen außergewöhnlich, heißt es in der Aussendung.

Streitige Scheidungen dauerten demnach zuletzt in Österreich nur 167 Tage. In vielen Ländern Mittel- und Westeuropas dauere ein vergleichbares Verfahren zwei- bis dreimal so lange.

„Unsere Verfahren gehen also im internationalen Vergleich schnell, wir wollen uns aber dennoch weiter verbessern – besonders im Bereich des Familienrechts, etwa durch den Ausbau der Familiengerichtshilfe“, so Karl.

Fußnote im Bericht relativiert

Laut einer Fußnote im Bericht selbst haben aber weniger als die Hälfte der Staaten überhaupt Daten zur Prozesslänge geliefert.

So heißt es dort: „Less than half of the 47 states or entities provided data, and in particular data on lengths of proceedings, for litigious divorce cases, employment dismissal, robberies and intentional homicides.“

Und weiter unten: „Considering the limited number of responding states, the CEPEJ invites the reader to interpret the data below with care. Any attempt at ranking would be hampered by this consideration.“ D.h. die Autoren des Berichts selbst fordern ihre Leser dazu auf, die Daten „mit Vorsicht“ zu interpretieren.

Vorreiter im Opferschutz

Ein weiterer positiver Aspekt, den der Bericht in Österreich sieht: Österreich erfülle im Bereich des Opferschutzes und der besonders zu schützenden Personen vor Gericht als einziges Land alle Qualitätskriterien.

„Österreich ist europaweit im Opferschutz in einer Vorreiterrolle – das bestätigen auch Opferschutzorganisationen immer wieder. Österreichisches Recht war auch in einigen wichtigen Bereichen Vorbild für die EU-Opferschutzrichtlinie“, so die Justizministerin.

Österreich müsse zudem kaum Verurteilungen im Sinne des Art. 6 der EMRK hinnehmen (eine einzige oder 0,01 Verurteilung je Einwohner im Jahr 2010).

Link: Statement des Justizministeriums (inklusive Download des Berichts)

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