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Recht

DLA Piper bekämpft die Einschränkung der Energieabgabenvergütung vor dem VfGH

Franz Althuber © DLA Piper

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den neuen Standort auf der Wiener Freyung mit einer Verhandlung über die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 erfolgte Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeweiht.

Franz Althuber, Partner und Leiter der Steuerrechtspraxis bei DLA Piper Weiss-Tessbach, der u.a. das Anlaßfallverfahren in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) und  einigen betroffenen Unternehmen führt, hält die derzeitige Rechtslage für verfassungswidrig.

„Zu Beginn des Jahres 2011 wurde die Vergütung der Energieabgaben für Dienstleistungsbetriebe abgeschafft. Der gänzliche Ausschluß der Hotelbranche von der Energieabgabenvergütung erweckt ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes. Ein Viertel aller Rückvergütungsfälle betrifft Hotelbetriebe, daher kann man auch nicht von bloßen Einzel- oder Härtefällen sprechen“, erklärt Althuber.

Rund 40 Millionen Euro

Die Regierung erhofft sich durch die Einschränkung der Energieabgabenvergütung jährliche Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.

Nach Angaben der ÖHV geht es dabei alleine für die Hotelbetriebe in Summe um 40 Millionen Euro. Bei einzelnen Thermenhotels könne die Energieabgabenvergütung mehr als 70.000 Euro jährlich betragen, heißt es in einer Aussendung.

Link: DLA Piper

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