Wien. Das Bundesvergabeamt (BVA) hat entschieden, dass der ORF (Österreichischer Rundfunk) ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes (BVergG) ist. Künftig müsste der Sender demnach Aufträge über 100.000 Euro österreichweit, und über 1 Million Euro EU-weit öffentlich ausschreiben.
Auslöser war ein Verfahren, bei dem ein unterlegener Bieter die ORF-Vergabe für eine Containerstadt am Küniglberg angefochten hat, so die Kanzlei Heid Schiefer.
„Der Bescheid lässt keinen Interpretationsspielraum offen“, meint Stephan Heid, Gründungspartner von Heid Schiefer. Er glaubt nicht daran, dass der ORF versuchen wird, seine bisherige Rechtsmeinung aufrechtzuerhalten, wonach er kein öffentlicher Auftraggeber sei.
Zu eindeutig sei laut Heid die Erkenntnis, nachdem das Medienunternehmen alle Voraussetzungen gemäß §3 BVergG 2006 zur Definition von öffentlichen Auftraggebern erfülle, wobei schon eine „partielle Übereinstimmung genügen würde“, heißt es jedenfalls in einer Aussendung.
EuGH entschied 2007 bei deutschen öffentlich-rechtlichen Sendern
Im Jahr 2007 hat bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender, wie z.B. ARD, ZDF und Bayrischer Rundfunk (BR), öffentliche Auftraggeber sind. Martin Schiefer, ebenfalls Gründungspartner der Kanzlei: „Dieser Bescheid ist ein Paradebeispiel für die alte Weisheit: >Wo kein Kläger, da kein Richter<.
Link: Heid Schiefer