Wien. Grundsätzlich ist der Entwurf des Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2012 „ein gelungener“, so eine Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Wien.
Denn mit ihm werde das österreichische Kindschaftsrecht an Standards, wie sie im übrigen Europa bereits üblich sind, herangeführt.
“Dass sich die Koalitionspartner darauf einigen mussten, ist dem Druck des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und dem Verfassungsgerichtshof zu verdanken“, verweist Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien und selbst Familienrechtsexpertin, auf die langwierige Vorgeschichte der „Obsorge neu“.
Es werde an den Gerichten liegen, die neuen gesetzlichen Regelungen bei vertretbarer Verfahrensdauer so griffig auszulegen, „dass Kinder im Trennungsfall ihrer Eltern spürbar entlastet werden“. Väterrechte werden durch den Entwurf jedenfalls gestärkt, so die RAK Wien.
Link: RAK Wien