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Recht

Preiskampf am Telekom-Sektor: OLG Wien entscheidet gegen Fernsehwerbespots von Hutichson „3“ und UPC

Wien. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hatte bei Verbandsklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Fernsehwerbungen von Hutchison „3“ und UPC zu entscheiden, ob die eingeblendeten Informationen zur jährlichen Service-Pauschale für die Zuschauer ausreichend wahrnehmbar waren.

In beiden Fällen entschied das Gericht gegen die Telekomanbieter: Die Einblendungen seien zu kurz und zu unleserlich gewesen.

Im Vorjahr haben mehrere Unternehmen der Telekom-Branche jährliche Service- Pauschalen eingeführt – darunter auch die beiden Telekom-Anbieter Hutchison und UPC, heißt es in einer Aussendung des VKI.

Hutchison bewarb in Folge in einem Fernsehwerbespot den Tarif „3BestKombi“ mit dem Argument, dass der Preis 10,-  Euro pro Monat beträgt.

Der VKI kritisierte in seiner Verbandsklage, dass eine Einblendung über die Tatsache, dass eine Servicepauschale von 20 Euro und ein Aktivierungsentgelt von 49 Euro anfällt, zu kurz sichtbar gewesen sei.

UPC blendete im Fernsehwerbespot für den Tarif „UPC Super FIT“ die Vertragspunkte, dass ein zusätzliches jährliches Entgelt zu zahlen ist, sowie dass sich der Preis nach sechs Monaten von 23,90 auf 39,90 Euro erhöht, für zwei Sekunden ein, so der VKI.

Zudem wurde von den Konsumentenschützern kritisiert, dass die Einblendung „kaum lesbar“ gewesen sei.

Zu kurz und zu unleserlich

Das OLG Wien sah beide Werbungen als irreführend an. Die klarstellenden Einblendungen wären zu kurz und zu unleserlich gewesen. Die ordentliche Revision wurde in beiden Fällen nicht zugelassen.

Link: VKI

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