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Bildung & Uni, Recht, Veranstaltung

RuSt 2012: Kann eine Tasse Kaffee schon den Korruptions-Staatsanwalt beschwören?

Soyer, Geyer, Faisst, Toifl, Hügel © Business Circle

Rust. Das Konferenzunternehmen Business Circle lud zum 16. Jahresforum „Recht und Steuern 2012“ unter der fachlichen Leitung von Univ. Prof. Hanns F. Hügel nach Rust am Neusiedler See.

An aktuellen Entwicklungen bot das RuSt-Programm u.a. Beiträge zu Wirtschaftskriminalität, Kartellgesetznovelle 2012, Immobilienbesteuerung, Reform des Marktmissbrauchs- und Insiderregimes sowie Emittenten- und Anlageberatungshaftung. 

Ein Höhepunkt war laut einer Aussendung des Veranstalters die Podiumsdiskussion zum Thema Wirtschaftskriminalität mit Staatsanwalt Walter Geyer, Armin Toifl (Siemens Österreich) und Univ. Prof. Richard Soyer (Soyer & PartnerIn). „Schließlich würde Österreich immer wieder mal eine gewisse Nähe zum Balkan unterstellt werden“, wie Hanns F. Hügel in seiner Funktion als Moderator formulierte.

Mit den neuen Regelungen des Antikorruptionsstrafrechts kommen nun auch zunächst Unverdächtige wie Berater und Unternehmer in den Fokus der Ermittlungen. Das Wirtschaftsstrafrecht rücke mit dem am 1.1.2013 in Kraft tretenden Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz vermehrt in den Vordergrund. Geyer: „Jetzt sind eben nicht nur Beamte, sondern der gesamte öffentliche Bereich betroffen. Nach EU-Recht gelte dies zwar ohnedies schon längst, in Österreich erfolgte die Umsetzung jedoch nicht hinreichend.“

Eine Tasse Kaffee reicht schon?

Laut Soyer gibt es einen neuen Amtsträgerbegriff – rund 6.000 Unternehmen sind davon betroffen, da sie vom Rechnungshof kontrolliert werden. „Der Begriff des Anfütterns sei jetzt klarer geregelt“, so Soyer. „Eine Tasse Kaffee ist nicht die Tatwaffe der Korruption, sie kann aber der Einstieg in die Korruptionsspirale sein.“ Während z.B. Diebstahl seit langem klar definiert ist, wird es das bei Korruption so in absehbarer Zeit nicht geben, Checklisten seien also nicht zu erwarten.

Toifl verwies: „Österreich verfolgt Straftaten immer öfter im Ausland.“ Der Geldgeber sei wegen Untreue leichter zu fassen als der Geldnehmer, vor allem wenn der Geldstrom verschleiert wird und über mehrere Ecken fließt. In der öffentlichen Meinung gelte selten die Unschuldsvermutung. Gerade Medien würden „gleich scharf schießen“, sodass für Verdächtigte rasch ein Reputationsschaden eintreten könne. Soyer: „Compliance ist in Österreich noch nicht so wirklich angekommen, es wird von der Führungsebene oftmals stiefmütterlich behandelt.“

Geyer zur Tatbestandsbegriffserweiterung auf die privaten Angestellten der öffentlichen Hand (z.B.: ÖBB): Es gebe noch Widersprüche, weil „noch nicht unterschieden wird, ob ein staatsnaher Betrieb sich auf dem freien Markt mit privatwirtschaftlichen Unternehmen im freien Wettbewerb befindet oder ob ein staatsnaher Betrieb eben konkurrenzlos der Monopolversorger ist, also ob eher öffentliche oder privatwirtschaftliche Belange betroffen seien.“ Das Strafrecht verwachse nun stärker mit Wirtschaftsrecht, waren sich die Diskussionsteilnehmer einig.

Link: Business Circle

 

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